Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

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- dürfen so oft sie dessen bedürfen. Doch sind die Triesner nicht schuldig, die Gretscher über den Bach zu lassen. Die von Grctsch haben den Weg dahin durch Gampagritsch zu machen. Sie dürfen auch aus anderen Ortschaften Vieh annehmen, doch nur Kühe, damit den Valünern zu Schneefluchtszeiten an der Milch nichts abgehe. Doch darf wer 4 Kühe treibt, 2 Rinder- lein, wer 2 Kühe treibt, 1 Ninderlein nach Gretsch treiben, wenn er die Rinder sonst nirgends unterbringen kann. Die Gretscher klagten, die Triesner besetzen ihre Alp zu sehr mit fremdem Vieh, so daß ihre Habe bei Schneesluchtszcit keine Nahrung mehr finde. Dagegen erklärt der Graf, es könne den Triesnern dies Recht nicht verwehrt werden, so wenig als den Schaanern. Wenn die Gretscher in die Schneeflucht herab ge- fahren sind und bis zur Mclkzeit geweidet haben, soll die Milch den Triesnern gehören. Dauert das Weiden auf Triesner Gebiet aber nur etwa eine Stunde, so sind die Schaaner nichts zu geben schuldig; weidcu sie aber länger unten und fahren sie zum Melke» hinauf, so solle» sie bezahlen wie von cilters her, je nach der Zeit ei» halbes oder ganzes Viertel Schmalz, auch einen, zwei oder drei Käse. Sollten sie hinwärts oder heimwärts de» Triesner Stadel benütze» ohne z» ätze», so sind sie nichts zu thun schuldig. Wenn die Gretscher gegen Abend hernbfahren, dem» »liisscn sie am Abend oder am Morgen mite» melke» lasse». Beide Parteien sollen sich überhaupt friedlich und nachbarlich benehmen. So ge- schehen am 1. Mai 1602. 6 Jahre später entstand zwischen den gleiche» Alpgenossen- schaften (Valüua und Garetsch) ein Streit wegen den Marken. Durch den gräflichen Landvogt wurden die Marken dann folgender- maßen bestimmt: Die erste Mark ist ein Stein ans dem Reiten- stein; von da geht? der Grädi den Ränder» und Felsen nach bis in Gampagritsch.' Links in der Ecke steht auch ein Stein; von da gehts zu einer großen Lerche auch in Gampagritsch; da soll auch auf einer Ecke ein Markstein stehen. Von dieser Ecke 'gehls i» den Felsen hinauf und diesem Felsen nach in den Ursprung des Brunnens auf der Weißen Platte, wo die Mark sein soll, dann von diesem Brunnen dem Graben nach hinauf zu einem Markstein, und von demselben auswärts nach rechts z» eine»« Markstein, von dort grndaus auf de» höchsten Spitz. Mit
	        

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