Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 203 — wuhr, wie ihnen damals die Pfähle geschlagen wurden, machen. Sollte inskünftig der Rhein noch mehr Gießen oder Gräben in der Au machen, so dürfen sie dieselben, wie auch die drei jetzt be- stehenden jederzeit an ihrem Ufer oberhalb des neuen Wuhres, das auf der Grenze zwischen Triesen und Vaduz steht, mit Streich- wuhren verbauen. Es wurde ein Markstein gesetzt außer dem Zaun am Maierhof gegen den Rhein, wo der Grenzstein zwischen den Kirchspielen Vaduz und Triesen steht, 
601/2 Klafter, und von diesem Markstein gerade bis an den äußersten Pfahl zu unterst am neuen Wuhr gemessen 220 Klafter und 1 Schuh. Also wenn hierfüro da- gemessen würde, soll man ein Seil 35 Klafter lang nehmen und es vom Markstein auf dem Boden hinaus. strecken über Gräben, Tholen und Gießen zum untersten Pfahl am Ende des. Wuhres, so, daß es keine Rümpfe und Krümme bekommt, sondern „gestrack" liege, auch nicht fester gestreckt werde, also da- mit voranmessen, bis obgenannte Summe der Werklafter und Schuhen erfüllt werden. — Die Seveler dürfen ihr angefangenes Haberwuhr nicht fortsetzen, Wohl aber befestigen. Bei künftigen Anstünden sollen die beiden Gemeinden sich nicht selbst Recht ver- schaffen, sondern ihre» Herren und Vorgesetzten darum ersuchen. Diese werden eine gütliche oder gerichtliche Vereinbarung zustande bringen. Kommen die Vertreter (je zwei für jede Partei) nicht überein auf einen Spruch, so sollen die Herrschaften einen Obmann wählen, und zwar, wenn der Graf von Vaduz oder seine Unter- thanen Kläger sind, so sollen diese aus dem kleinen Rate der vier Orte der Eidgenossenschaft (Zürich, Luzern, Uri und Schwyz) einen wählen; wenn die Herrschaft Glaris oder ihre Unterthanen Kläger wären, sollen diese den Obmann nehmen aus dem Rate der Städte Konstanz, oder Radolfzell, oder Feldkirch, oder Bregenz. Der Obmann soll vorerst mit den 4 Vertretern eine gütliche Einigung zu erzielen suchen, wenn diese nicht möglich ist und die Vertreter in Stimmengleichheit auseinander gehen, durch seine Stimme den endgültigen und unbedingt bindenden Entscheid geben. — In demselben Jahre 1562 am Sonntag nach Mittefasten hatte Graf Alwig von Sulz-Vaduz den Streit der Triesen- berger 
unter sich wegen Benutzung der Alpen geschlichtet. Es waren ihre 5 Alpen früher zum teil Wiesen gewesen. Nun waren sie Viehweiden zur Sömmerung geworden. Aber die Nicht- , 5
	        

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