Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 19c. — Wildbann, Federspiel und zum Kohlen im. Notfall. Das bleibt ihr also vorbehalten, so daß niemand Holz hauen, darf. — Be- züglich des Weitern verlangten die Vertreter der Vaduzer und Schaaner, daß sie Tratt und Trieb mit ihrem Vieh genießen sollen jenseits des Culmen und die Herrschast dürfe mit ihrem Vieh auch zu ihnen fahren, und sollte die Herrschast dort kohlen lassen, so soll ihr Trott und Trieb mit ihrem Vieh zu ihrer Notdurft auch vorbehalten sein. In diesem Punkte, was die Sache hinterm Cnlm angeht, waren die Vertreter der Triesner nicht einverstanden und hatte jeder von ihnen eine besondere Meinung. Weil nun die beiden Vertreter der Schaaner und Vaduzer in ihrem Spruche einig waren, die Vertreter der Triesner aber jeder einen besonderen Spruch hatten, so entschied der Obmann für die beiden ersteren. — Was den Span diesseits des Culmen anbelangt und in Bezug auf die Bezahlung der Kosten, gingen die 4 Beisitzer in ihren Anträgen auseinander. Da hat nach langer Ueberlegung und nach Beratung mit verständigen Leuten nach seiner besten Verstenntnus der Obmann entschieden: Holz und Feld, Trott und Trieb, Zwing und Bänne zu brauchen und ein- zuzäunen soll denen von Triesen und ihren Genossen zustehen, und was an Kosten aufgegangen, solle jede Partei zur Hälfte bezahlen. Streit, Irrungen und Reklamationen sollen aus und ab sein. Dat. Philipp und Jakob 1516. Ammann Tschol siegelt. — Wie es zu allen Zeiten sonderbare Käuze gegeben hat, so gab es im Jahre 1516 auch in Triesen einen solchen. Er hieß Michel Maler und gehörte einer geachteten Familien an. Als die neuen Grafen (von Sulz) die Herrschaft angetreten hatten, weigerte sich Michel Maler ihnen die.Fastnachtshennen — eine jährliche Steuer — zu geben, obwohl er vom gräflichen Vogt Hans von Pfyn und vom Waibel Ulrich Winzürli oft dazu auf- gefordert worden war. Ja er erklärte sogar vor diesen beiden, er wolle des Grafen Eigenmann nimmer sein. Deshalb kam er in seines gnädigen Herrn Gefängnis gen Vaduz in das Schloß; aber auf Fürbitte seiner Schwester Bartla Malerin, seines Schwagers Atel Hartmann, seiner Vetter und Freunde: Heinrich Maler, Haintz Schampletz, Adam von Bach, Hans Winzürli und Paul Fvrcibend — alle von Triesen — wurde er aus der päulichen Strafe gnädig- lich entlassen, nachdem er mit aufgehebten Fingern einen gelehrten
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.