Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

- 188 - richte bekannt geben, was die Parteien für. Zeugen 
stellen und solle jeder Partei ihre Einrede gegen die Personen und Aussagen der Zeugen vorbehalten bleiben. Nun haben die von Schaan und 
Vaduz sieben, die Triesen- berger dreizehn Zeugen genannt und in das Gerichtsbuch schreiben lassen. Alle diese 20 Zeugen wurden dann auf dem Augenschein an Ort und Stelle im Garselli verhört und ihre Aussagen zu Protokoll gebracht und dann vor den betreffenden Gerichten münd- lich wiederholt 
und bestätiget. Die 
Aussagen sind nicht 
ohne Interesse. Ich gebe sie im Auszuge. Zuerst kommen 
die Zeugen für die Schaaner und Vaduzer: 1. Heinrich Nasal bekannte, er habe vor ungefähr 30 Jahren (also um 1485) Holz geschroten im Wald hinter dem Schrottl. Er habe von seinen Eltern und von Anderen nie anders gehört, als daß der Wald hinter dem Voll denen von Schaan und Vaduz gehöre. 2. Romanus Nasal sagt aus: er sei Christa Wagners Knecht gewesen. Er habe nie anders gehört, als daß hinterm Wald im Vall unter der Triesenberger Garselli niemand zu strafen habe als die von Schaan-Vaduz. Diese haben ihm auch in diesem Wald Holz zu kaufen geben um 10 fl. 15 kr. und in diesem Verkaufe habe den Verkäufern niemand eine Irrung gethan. 3. Bartlme Schmidt hat bekannt, er habe dem „Jörg im Graben" Schindeln gehauen im Wald unter dem Garselli. Jörg im Graben habe wegen des Gestraftwerdens niemand gefürchtet als die von Schaan und Vaduz. Und einer, der Pfiffer genannt, sei 
zum Im Graben gekommen. Da habe Im Graben gefürchtet, 
-der Pfiffer möchte ihn bei den Schaanern und Vaduzern verraten. — Später habe der Zeuge Bartlme Schmidt selbst für sich daselbst Schindeln gehauen und auch er habe niemand gefürchtet als die von Schaan und Vaduz. Diese haben ihn auch erwischt und gestraft, so hoch, daß er die Schindeln billiger zu Feldkirch in der Au gekauft hätte. 4. Klaus Ladner bekannte, er habe vor etlichen Jahren mit seinen« Bruder Hans hinter dem Vall auf der Seite gegen
	        

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