Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

Das unbillige Vorgehen seiner Leute zu Triesen befremde den Freiherrn und auch er berufe sich auf den Kaufbrief, da sein Vetter, 
Graf Heinrich, sich und seinen Erben Alprecht und Dienst vorbehalten habe. Darunter verstehe er das Recht, sein Vieh in die Alpe zu treiben, wie auch seit hundert Jahren seine Vorganger und Vetter es gethan. Seine Vetter haben auch an Diensten und Arbeiten für die Alp immer soviel geleistet als jeder Alpgenoß. Dieses Alprechtes wegen habe 
Graf Heinrich auch die Alp so billig verkauft, für nur 
22 Pfd. Pfg., da sie doch 
viel mehr wert sei, habe ja die Gemeinde Triesen für 800 Gulden nur einen Teil der Alp verkauft. Uebrigens, treibe er, der Freiherr, nicht fremdes, sondern nur sein eigenes Vieh in die Alp, das er zu Triesen aus 
seinem Hofe wintere. Wenn er sonst auch kein Alprecht hätte, so hätte er es doch als Nachbar und Hofbesitzer zu Triesen. Ueberdies sei die Alp so groß, daß weder er noch die von Triesen mit allem ihrem Vieh sie ganz gebrauchen und noch viel fremdes Vieh dort gesömmert werde. Demgegenüber machten die von priesen geltend: Unter Dienst sei nichts anderes zu verstehen als das Vogelrecht, d. h. das Molken von einem Tag; das wollen sie wie bisher gerne geben, wie es von allen anderen Alpen geschehe. Damals, als 
Graf Heinrich die Alp verkaufte, sei er zu Sargans gesessen und habe kein Alp. recht gebraucht, ein solches hätte er sich im Kaufbrief mit klaren Worten vorbehalten. Weder, 
der Freiherr noch seine Vordern hätten je mit Recht ihr Vieh in diese Alpe getrieben; sie mögen zwar Vieh aufgetrieben haben, aber nachdem sie darum nachgesucht hatten und für einen Zins von zwei Schillingen pro Kuh und etwa zwei Bechmisch. 
Der Freiherr aber unterstehe sich 30—40 Stück in die Alp zu treiben und zwar als ein Recht. Er habe auch sowenig als seine Vordern je an Alpkessel, Käserey u. s. w. etwas gegeben, höchstens, daß sie ihre Knechte in die Alp schickten zur Einsammlung des Vogelrechtes und „was über das Molken gangen ist." Um den Schein eines Rechtes zu ge- winnen, haben früher einmal die Vordern 
des Freiherrn sogar eine eigene Käserei in Balüna einführen wollen, was aber die Triesner mit 
dem Hinweis aus den Kaufbrief untersagten und ver- hinderten. Auch von den Alpgeldern, welche die Genossenschaft eingenommen, habe sie nie etwas an 
die Freiherren abgetreten
	        

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