Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

- 169 Petter Tanner Schiedsrichter in einem Span der Triesner gegen Jakob HyPPer ab dem Triesenberg. Vor Zeiten nämlich hatten Peter Meyer, Hanns Kindli, Frick (Friedrich) Marogk, Hanns Egly, Hanns Gahainy, Hanns Schampletz und Min von Schiel, alle von Triesen und im Namen und als Geschworne dieser Ge- meinde mit dem Jakob HyPPer ab dem Triesenberg Güter ge- tauscht und hatten demselben für sein Eigengut „Tristel" genannt, samt dem Stadel darauf ein Stück von ihrer Allmend gegeben, das zwischen Hyppers Gütern lag, mit Vorbehalt jedoch späterer Ausgleichung, falls Unzufriedenheit entstünde, in welchem Falle erstgenannte Männer Schiedsrichter sein sollten. Die Gemeinde war mit dem Tausch nicht zufrieden und das Schiedsgericht er- klärte, HyPPer habe noch 10 Pfund Pfenning draufzuzahlen, näm- lich „4 Pfund uff St. Gallentag allerschierist, die übrigen 6 Pfund uff unser lieben frowentag zue liechtmeß". — Der Walliser Jakob Hypper kam 5 Jahre später mit den Triesnern wieder in Streit wegen dieses Gutes und brachte die Sache vor das Mniengericht zu Vaduz, wo Dietrich Weiuzürl, der Landein»«»»», mit seinen Schöffen zu Gericht saß. Die Triesuer wiesen aber nach, daß Hypper mit den Marksteinen sonderbar umging nnd das Urteil fiel zu ihren Gunsten aus. Anno 1466 hatten die Triesner Streit mit den Se- velern des Wahres wegen. Es wurden im Einverständnis mit dem Grafen Wilhelm von Werdenberg (für Sevelen) und den Gebrüdern Freiherren Ulrich, Sigmund und Wolfhart von Brandis (für Triesen) der Bischof Ortlieb von Brandis zu Chur, der Abt Friedrich von Pfäfers, Graf Eberhard von Sonneiiberg als Schieds- richter und Hektar von Watt, Bürgermeister der Stadt St. Gallen, als Obmann gewählt. Am St. Johannistag im Sommer solle der Spruch geschehen; kämen dann die Schiedsrichter nicht zu einem Spruch, so solle der Obmann ihn allein fäll?» können. Unterdessen dürfe am Wnhre nichts geändert werden. Dat. Montag vor Philipp nnd Jakob 1466. Am Freitag vor St. Mathys, des Halligen zwölfbottentag 1467 erfolgte dann der Spruch. Aber die beiden geistlichen Würden- träger scheinen das Schiedsrichteramt abgelehnt zu haben. Dafür wählte Graf Wilhelm den Heinrich Löwen, Ammann zu der langen Argen und Hans Fäßler von Appenzell, die Freiherren von Brandis
	        

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