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- des Pfarrers die Kranken versehen nnd was er
da als Almosen bekommt, darf er behalten. Stirbt er,
so hat der Pfarrer das Wahlrecht, doch
soll der Gewählte mindestens 30 Jahre alt sein. Geschieht die Wahl nicht innert eines Monats,
so geht das Recht auf den Stadtrat über, der sich der Verantwortung bewußt sei» soll. Sollte
sich herausstellen, daß bei der Wahl
Simonie vor- gekommen ist, dann ist
dieselbe ungültig und geht das Ernennungs- recht auf die Aebtissin über. Der neugewählte Kaplan kann , von seinem Vorgänger das erben, was dieser aus den Erträgnissen der Pfründe hinterlassen hat, muß aber auch die Schulden über- nehmen, die er
aus der Pfründe gemacht hat. Das geerbte Eigentum des Verstorbenen aber erben seine Verwandten. Auch hat der Kaplan das Recht, ein Testament
zu machen, — Von dieser Aebtissin
sagt das Seelbuch des Klosters: Sie
starb auf St. Jakobs des Apostels Tag.
„Sie hat viel Guts gethan und das Kloster
ist von ihr noch wartend, wenn Herr von Brunnen- feld erstirbt." Im oben erwähnten Liede aber heißt es: „dann wird Eptissin ein
loblich sraw, fraw Katharin; von dieser list und find man frey, daß sie ein seer klug weib gewesen sey, hab wohl gehauset alle Zeit in Zucht und guter Erbarkeit", —
Katha- rina von Irisun war also
Erbin eines Herrn von Brunnenfeld. Es läßt sich denken, daß diese Aebtissinnen
Guta und Katha- rina bisweilen
auf Besuch oder
der Erholung
wegen sich vielleicht in
Begleitung anderer Damen des Stiftes bei ihrer Familie und in der väterlichen Wohnung zu
Triesen eingefunden haben. Daraus dürfte sich die Sage erklären, es sei
einst auf St.
Mamerten ein Fraüenklösterlein gestanden. Im Jahre 1380 (2. März) stiftete
Canonicus Philipp von Montfort einen ewigen Jahrtag für einen Canonicus Ulrich von^risun. Es dürfte wohl nicht der im Jahre 1302 ver- storbene, sondern ein späterer Canonicus
Ulrich gemeint sein, von dem sonst nichts bekannt ist. Mit Johann von Irisun und nach ihm hatte dieses Geschlecht noch manche männliche Vertreter, aber ihre Namen
sind uns nicht erhalten geblieben. Es ist
sehr wahrscheinlich, daß unter den 14 Edlen, die im Jahre 1360 vom Grafen
Rudolf von Feldkirch, als er
in blutiger Fehde die Werdenberger räuberisch überfiel, teils gefangen, teils getötet wurden, auch einige von ?risuri waren.