Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

ans Herz gelegt worden, leisteten dieselben ans diese Forderungen den Eid. Darauf folgte die Ueberreichung des Rittergürtels oder des Spornes, der Ritterschlag durch den König oder durch einen angesehenen Ritter und endlich die Kommunion. Nicht selten wurde der Ritterschlag vor oder nach einer großen Schlacht Hunderten von Kriegern erteilt. Die staufischen Kaiser, besonders von Philipp an (1197—1254) teilten in ihrer Geldnot Güter des Reiches in Schwaben und Rätieu mit verschwenderischer Hand au ihre Dienstmannen und Ritter aus. So kam manche Dienstmanuenfamilie zu einem an- sehnlichen Besitz, auf dem sie eine Burg erbaute, aus der sie saß und von der sie sich nannte. Die Fürsten, Bischöfe und reichen Grafen hatten an ihren Höfen Dienstleute (lateinisch ministsrialss genannt), welche teils aus dem Stande der Freien, teils aus dem der Hörigen genommen waren. Die Stellung dieser Dienstleute hatte sich allmählich ge- hoben, sie gewannen nicht selten bedeutenden Einfluß bei ihren Herren, konnten an den Freuden des Hofes teilnehmen, erhielten für ihren Dienst ansehnliche Belohnungen, so daß bald solche Dienstmannen in der Ehre höher standen als arme Freie auf dein Lande. Das brachte nun ebenfalls die Bildung eines neuen Standes hervor; weil auch diese Hofdienste in den Familien erblich wurden. Es ist dies der Stand der Ministerialen. Je höher ihr Herr stand, desto geachteter waren sie, besonders nachdem die Hofdieuer- schaft sowohl bei den Königen als auch bei den geistlichen und weltlichen Großen bewaffnet zu erscheinen Pflegte. Da traten auch Freie in den Hofdienst ein. Sie wurden Dienstmannen, behielten aber ihre eigenen Dienstmannen und Hörige» bei. , Neben diesem emporgekommenen Dienstadel gab es aber auch einen landsässigen Adel, die freien Land söffen, die keinem Herren dienten, sondern als freie Bauern, ihr eigen Gut bebauten. Sie hatten vor dem Dienstadel manches voraus, wie es ihre Un- abhängigkeit ja mit sich brachte. Freie konnten, wie die Bischöfe und Klöster, auch Eigenleute haben, die man Leibeigene nannte. Sie konnten auch Mitglieder des Landgerichtes sein. Die Zahl des niederen Adels war ehemals weit größer als jetzt. Es gibt in Rätien nicht viele größere Ortschaften, welche im Mittelalter nicht ihren Ortsadel gehabt hätten. Man kennt bei
	        

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