Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

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- beschlusses und behauptete, die Sache sei inixti kori, d. h., da habe nicht nur die geistliche, sondern auch die weltliche Behörde mitzureden. Aber die Richter von Triesen und Balzers blieben standhaft; Pfarrer Wenoweser zog sich so gut möglich von der Sache zurück. Chur entschied nun definitiv für Frömmelt und verlangte genaue Rechnungslegung über die Verwaltung des Sti- pendiums. Endlich verglichen sich Frömmelt und Jäger im Frieden, den der Hofkaplan Dr. Abbarth in Vaduz vermittelte. Im Mai 1779 kamen von Oberamtswegen im Pfarrhof zu Triesen bei Pfarrer Wenoweser zusammen Landvogt Gilm von Rosenegg, Landschreiber Fritz, Egidy Nipp von Balzers als neu- mutierender Landammann und Johannes Jäger als abtretender Landammann. Letzterer legte vorerst Rechnung ab. Das Stipen- dium hatte damals ein Kapital von 2000 fl., das in Balzers, Triesen, Triesenberg und Vaduz angelegt war. Die Interessen betrugen also 100 fl., diese wurden dem Sohne des rechnungs- legenden Landammanns Jäger bis und mit Martini 1779 über- lassen. In den 1760er Jahren, während welchen das Stipendium einige Zeit unverliehen geblieben war, wurde ein Vorschuß von 199 fl. 12 kr. gemacht. Von diesen wurden 150 fl. dem Student Frömmelt und 20 fl. 30 kr. den Hausarmen von Triesen ange- wiesen; 29 fl. 8 kr. waren für Diäten aufgegangen. Bei dieser Sitzung wurde auch dem Joh. G. Frömmelt das Stipendium auf> 7 Jahre — bis 1786 — übergeben, was der neue Fürstbischof Dionys Graf von Rost bestätigte. Von 1799—1806 hatte ein anderer Student Frömmelt, der von Balzers gebürtig, später Frühmesser in Balzers, Cooperator in Triesen und Hofkaplan in Vaduz war, das Stipendium zum größeren Teile, während ein Teil die Söhne des Fidel Kriß in Balzers bekamen zur Erlernung einer Profession. Als im Jahre 1808 das Landammannamt einging, waren der Pfarrer von Triesen und die drei Richter von Triesen, Triesen- berg und Balzers die alleinigen Collatoren, bis in neuester Zeit wegen zutagegetretener Mängel in der Vermögensverwaltung die fürstliche Regierung das Stiftungsvermögen in Verwaltung nahm und sich bei der Collatur eine mitbeschließende Stimme vindieierte. Es muß anerkannt werden, daß die jetzige Verwaltung eine vor- zügliche ist und sich das Fondkapital unter derselben bedeutend
	        

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