Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

Schlosses Vaduz und befestigte dasselbe durch zwei sehr starte Rundtürme. — Unter seinen Nachfolgern wurde eine neue verbesserte Erbordnung erlassen und eine neue Landesordnung, welche sich auf die Reichspolizeiordnung vom Jahre 1530 stützte, eingeführt. Die alte, volkstümliche Verfassung wurde beibehalten und erhielt sich mit Ausnahme einer im Jahre 1730 vorgenommenen teilweisen Einschränkung bis zum Anfange des neunzehnten Jahrhunderts. Jede der beiden Landschaften bildete ein eigenes Gericht. Der Vorsitzende desselben war der Landammann, der alle zwei Jahre auf Grund eines Dreiervorschlages 
der Herrschast vom Volke gewählt wurde. Das Gericht bestand aus zwölf Nichtern. Neben dem Gant- gerichte für Schuldforderungen waren regelmäßige Zeitgerichte — Maien- und Herbstgerichte — vorhanden. Als Kriminal- gericht tagte gegebenenfalls das „Malefiz- oder Blutgericht". Das Recht, über das Blut zu richten — eine der „Brandisischcn Freiheiten" —, wurde den Grafen jeweils vom Kaiser ver- liehen, mit der Befugnis, dasselbe den Landammännern und Eerichtsleuten zu erteilen und dieselben dafür in Eid zu nehmen. Der Landammann besorgte auch die Verwaltungsangelegen- heiten und das Steuerwesen. Für seine Tätigkeit waren das Schwäbische Landrecht und das in dem „Landsbrauche" enthaltene Gewohnheitsrecht maßgebend. Die Eemeinoe- vorgesetzten wurden von dem Landammann beeidigt. Das Armenwesen oblag den Spendvögten, das Kirchenvermögen den Kirchenpflegern und die Beaufsichtigung der Wälder den Waldvögteni). Im Jahre 1613 kamen die 
beiden Herrschasten an die Grasen von Hohen eins und zwar zunächst an den Grasen Kaspar von Hohenems, welcher in zweiter Ehe mit einer Gräsin von Sulz verehelicht war. Unter dem alten und ritterlichen Geschlechte der Hohenemser^) bereiteten teils die Unbilden der Zeit teils der finanzielle Niedergang der Grafen S. meine Arbeit über die „alten Ncchtsgewohnheiten und Landsord- nungen der Grafschaft Vaduz und der Herrschast Schellenberg". V. Jahrbuch 1905, S. 39, ff. °) Die ursprüngliche Heimat der Ritter und späteren Grafen von Hohenems von I. Zösmeir im 39. Jahresbericht des Vorarlberger MuseumSvereins.
	        

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