Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

60 — betreffend die Verwaltung 
des Post-, Telegraphen- und Tele- phondienstes im Fürstentume. Die landesherrlichen Hoheits- rechte 
des Fürsten werden darin vollständig gewahrt und das Recht 
der fürstl. Regierung, eigene Postwertzeichen herstellen zu lassen, anerkannt. An jährlicher Pauschalvergütung aus den Betriebsüberschüssen hatte das 
österr. Postwesen dem Lande bis zu einer 
neuen Festsetzung 10.000 Kronen zu bezahlen. Außerdem wurden dem Lande die an auswärtige Besteller verkauften liecht. Frankomarken vergütet. Gegenüber den bis- herigen fallweisen Vereinbarungen war das neue Ueberein- kommen, 
um dessen Zustandekommen sich besonders der Lan- desverweser v. In der Maur verdient machte, als 
ein Fort- schritt zu begrüßen. — Seit den achtziger Jahren hatte sich allmählich besonders im liecht. Oberlande Fremdenverkehr ent- wickelt, der durch das Entstehen von alpinen Höhenkurorten stetig zunahm. Der Weltkrieg brachte allerdings eine starke Stockung. Unser Land ist auch in dem Verbände für Frem- denverkehr in Vorarlberg und Liechtenstein durch Mitglieder und Förderer vertreten. Anschließend sei auch unserer Geldverhältnisse ge- dacht. Bis ins dreizehnte Jahrhundert war der Tauschhandel gegen Naturalien vorherrschend. Später kamen die verschie- denen deutschen Münzsorten: Pfennige, Silber- und Gold- schillinge, im 15. Jahrhundert Taler, ursprünglich Gulden- groschen genannt. Im Jahre 1753 kam der Konventionsgulden aus und an dessen Stelle im Jahre 1337 die süddeutsche Währung. Im Jahre 1858 wurde die österreichische Währung das heißt der 45-Euldensuß bei uns eingeführt, wonach bis- herige 100 fl. Reichswährung mit 371/2 fl. österr. Währung zu berechnen waren. Im Jahre 1367 schieden in Ausführung des Artikels 3 des Prager Friedensvertrages Oesterreich und Liechtenstein aus dem Verbände des Münzvertrages vom 24. Januar 1357 aus. Eine eingreifende Münzreform strebte der Landtag im Jahre 1377 mit der Einführung der Gold- währung an, um der seit dem Jahre 1873 stetig zunehmenden Entwertung des österr. Silberguldens zu entgehen. Leider kam das diesbezügl. Gesetz, dessen Grundtendenz durchaus richtig war, nicht mehr zur Ausführung, weil sich das Volts-
	        

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