Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

— 23 — landschaftliche Schulfond besteht bis heute und ist seither auf einen Betrag von über 200.000 Kronen angewachsen. Land- vogt Schuppler suchte durch einen neuen Schulplan und Ein- führung der Schulpflicht die Verhältnisse weiter zu bessern, hatte aber nur teilweisen Erfolg. Diese Zustände veranlagten den Fürsten, das Schulgesetz vom 5. Oktober 1827 zu erlassen. Durch dieses wurde die Alltagsschule für Kinder vom sechsten bis zum zwölften Jahre und die Sonntagsschule vom zwölften bis zum zwanzigsten Jahre vorgeschrieben. Der jährliche Schul- lehrergehalt mußte in den größeren Gemeinden mindestens 500 fl., durfte aber nirgends weniger als 150 fl. betragen. Als Lehrer sollten nur geprüfte und entsprechend vorgebildete Personen angestellt werden. Aus den Regierungsakten ist zu entnehmen, daß die Lehramtskandidaten Ende der zwanziger Jahre ihre Ausbildung meist in Bregenz erhielten. Die Ein- Hebung eines Schulgeldes wurde untersagt. Zur Vermehrung des Schulfondes wurde ferner vorgeschrieben, daß von jeder Verlassenschaft je nach der Höhe des Vermögens, ein Beitrag von 2 bis 10 fl. geleistet werde. Die Aufsicht über die Schule oblag den Ortsseelsorgern, die Oberaufsicht dem Oberamte. Dieses Schulgesetz vom Jahre 1327, aus welchem das heute in einem Teile noch geltende Schulgesetz vom Jahre 1359 ausgebaut ist, erwies sich als ein bedeutender Forschritt im Schulwesen. Als eine schätzenswerte Gemeindeeinrichtung ist die auf Anregung Schupplers im Jahre 1812 eingeführte Feuerlösch- Ordnung zu nennen. Außer den Maßregeln bei entstandenen Feuersbrünsten sind in diesem Gesetze auch schon bauliche Vorschriften zur Verhütung von Brandfällen enthalten. Cha- rakteristisch für die damaligen Zustände ist das Verbot hölzerner Rauchsänge. — Im nämlichen Jahre erging vom Oberamte an sämtliche Ortsgerichte die Aufforderung, dafür zu sorgen, daß die Landstraße auf beiden Seiten mit „nützlichen und edlen Fruchtbäumen" bepflanzt werde.. Im Jahre 1318 wurde die Kostenbereinigung des Kirchen- und Psarrhausbaues in Balzers durchgeführt. Die Gesamt- erstellungssumme betrug rund 18.000 fl., wovon etwa 10.000 fl. wegen des österreichischen Patronatsrechtes auf das k. k. Rent-
	        

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