Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1918) (18)

— 48 — bemelten Hans Jter, allen sinen erben nnd uachkomen init allen rechten, aigcnschasten, ividervvrdernngen nnd ansprächen, so wir lind nnser vorder» nnzher zu dein Lehen yn gehebt haben . . . lind ob hiuenhin iu künftig zit hiildcr uns unser erben lind nachkämen yendert Brief, Rödel oder Register legent, fün- den ald gezegt nnirdcnt, die dem Hans Uter, sinen erben lind nachkommen den aigen crkoften Zehenden widerumb zuo Lehcil machen möchten, oder sy einicherley dieilst ald Lehens Verpflicht darvon zcthueud künden tcitte», die all nnd jeder 
in- soudcrS sollen in cwigkait ganz kraftlos, tod nnd ab sin . , . Der Graf siegelte. Datum: Saut Stcsfaus Tag in Wy- hcuuachteu 1488. Nr. 
2V. Urtailbrirf wegen aines »ßständigen Zins Bntt Küsters voil Sattcins ä. 1i>05. Lutze Frick, des Freihern Lndivig v. Brcmdis Amiuauu zu Fadntz urkuildet : Als er namens seinen gnädigen Herren öffentlich zu Gericht saß, kam vor ihn in offen verbannen Ge- richt der Ersam u. Weis Batt Küster von Satteins und eröffnet durch seinen Fürsprecher, wie er einen Kauf uud Tausch gemacht habe mit Donat nnd Hicronymus Uter nnd Härtlc Paulen alle zn Chiir gesessen, um sein Hans, Hos, Hosraiti, Weingarten uud Baumgarten zn Chur gelegen, auch niu etliche laufende Zinse, ivas alle? geschätzt worden sei ans 1000 Gulden. Das habe er ihnen abgetreten nnd sie haben diesen Besitz angetreten anno 1504 zwischcu Saut Jakob uud Saut Bartholomä. Dagegen sagten jene ihm zu, ihn zu befriedigen mit Gütern unter Sant LuziS staig, nämlich mit Zehnten in der Herrschn st Va- duz, dereu Ertrag 600 Gulden sei, und 100 Gulden an dem Wittembach zu Feldkirch, auch 14'/- Guldcu ZiuS. Diese Zinse seien ihm aber nicht bezahlt worden. Anch habe er voil diesen Zinsen keine briefliche Urkunde, daß er sie einziehen könne. Anch sei vormals ein GerichtShandcl gewesen und ein Urteil ergangen hier zii Vaduz, daß er warten soll 14 Tage oder 3 Wochen - kvminc jemand der ihn befriedige, so bleibe es dabei, geschähe eS aber nicht,. so möge . er die Sache wieder vor da? Gericht Diese Urkunde gewährt einen Einblick in das damalige gerichtliche Verfahren,
	        

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