Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1917) (17)

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- Hände des anfgestelltcn Klosteradnünistrators in St. Gallen ver- abfolgen lassen. 1.83« Dezeinbcr 2. Namens der Regierung in St. Gallen teilt Landammcmn Baumgartner dein f. Oberamte mit, daß es gerechtes Befremden erregen müsse, wenn daS s. Obcrcnnt eine besondere Knratel über das im Fürstentum befindliche Klostervermögen ausüben wolle. Ein solches Borgeheu müsse als ein „wahrer Eingriff in fremdes Eigentum" angeschen werden. Die Regierung gewärtige daher in Bälde die Zurücknahme der besprochenen Kuratels- vcrfügnng 
vom 6. Oktober d. I. 1837 Mai 1. Die Regierung vvn St. Gallen ersucht 
das s. Oberamt iu Baduz nochmals um Erledigung ihrer 
am 2. Dezember 1836 eingereichten Beschwcrdeschrift. 1.837 Jnli 1. Landvvgt Mcnzinger antwortet aus die Beschiverde- schrift der Regierung vvn St. Gallen, daß sich das f. -Oberamt berechtigt sehe, bei seinen Verfügungen 
vvm 6. Oktvber 1836 fernerhin stehen zu bleiben. Svbald das Kloster unter Auf- sicht gestellt worden sei, gebührte die Aufsicht uud Verwaltung des hicrläudigcu Stiftsvermögcns der inländischen uud nicht einer ausländischen Behörde. Das Oberamt habe nach staatsrechtlichen Grundsätzen nichts andere? getan, als was die St. Galler Re- gierung im eignen Staate mit dem dvrt befindlichen Klostcrver- mögen zu verfüge« sich berufen fand. 1.838 Mai 17. DaS f. Oberamt iu Vaduz berichtet dem Laudesfürstcn über die 
am 10. Februar vom katholischen Großratskollegium beschlossene nnd vom Großen Rate des KcmtouS St. Gallen 
am 20. Februar sanktionierte Aufhebung des Klvsters Pfäfers. — Die Sitzungsberichte der damaligen St. Galler Zeitungen („Erzähler" nnd „St. Galler Zeitung") teilen mit, daß der Beschluß des kathol. Großratskvllegium 
mit 49 gegen 21 Stimmen, der des Gcsamt- großrateS 
mit 86 gegen 30 Stimmen zustande kam. Der Auf- lösungsbeschluß, der sich auf deu ökonomischem nnd inneren Zu- stand und Niedergang deS Klosters stützte, verlangte sofortige Liquidation (jedoch ohne Veräußerung der Badcquellc), Dotierung der einverleibten Pfarreien, Ueberlassung des KollaturrcchteS an die betreffenden Pfarrgcnosscnschaften und Pensionierung der Klostermitglieder; der allsälligc Ueberschuß sollte zu frommen Zwecken, auch Schulzwecken des katholischem KonfessionStciles ver- wendet werden. In letzterer Hinsicht war insbesvnders die Grün- dung von Realschulen, wobei in erster Linie der Bezirk Sargans
	        

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