Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1916) (16)

- 12 - seinein Tode 224 fl ausbezahlt werden wußten. Anton Busenet uud seine Frau hatten dein angenommenen Pfründner sein Leben lang zu geben versprochen: „Heerberg, Tach, gemach, kalt, warm, under und über, Feuer und liecht, heben, legen, wüschen, wüschen, auch andere Pfleg und Handreichung, der er zu Zeiten gesundt und krank nottürftig ist oder würdet, und sondergleichen ihme Täglichen anderthalb Veldtkirch er maß Weines, Kleidung, schuech, bethgewcmd uud andere dergleichen notturftcu, auch das Essen zu geben mit Fleisch, Fisch und anderm,.wie wür das selber haben." Was sich Glarner erspart oder sonst erobert, „das soll er nit heraustragen, noch verlosen; aber er hat gut macht, nach gelegenheit einem guten Freund us seinem Pfrundwein ainen Trunkh initzutailen." Auch mußte dem Glarner nach seinem Tode „die begräbnis, Sibenden, dreyßigsten und Jahrzeiten bis auf unser absterben, wie einem Christcn- menschen gebührt, nach zu halten." Als Unterpfand setzten die Pfleger ihr ganzes Vermögen, das sie in den Herrschaften Schcllen- berg nnd Feldkirch besaßen. Das Dokument siegelten der Land- cnmnann Jörg Madler von Rankweil und der Landmnmcmn der Herrschaft Schellenberg, Jakob Grav. Aber nachdem Ulrich Glarner kurze Zeit bei Buseuet ge- wesen war, reute ihn der Handel und er glaubte, bei den Jo- hannitern in Feldkirch es besser zu bekommen. Eberhart Stork war damals Statthalter daselbst. Die Familie Busenet machte ihm keine Schwierigkeiten, als er sich im Johanniterhause ver- pfründen wollte. Sie trat den Pfründner schon im folgenden Jahre (1594) dem Stifte ab. Dieses übernahm die gleichen Verpflichtungen wie Busenet und erhielt auch die gleiche Ent- schädigung, nämlich die Güter Glarners. Diese waren: Haus und Hofstatt, Tvrkel, Stallung mit Weingarten, alles in einem Einfang zu Mauren gelegen, an den Kirchhof anstoßend, ferner ein Krantgarten, zwei andere Weingärten. Steuer cm deu Landesherrn war für Mistläger zu zahlen 1 Viertel Waizen. An die Familie Busenet mußte das Jvhanniterhcms eine Ent- schädigung von 126 fl bezahlen. Es siegelte diesen Kontrakt der Landmnmcmn Hans Wagner. Datum Barthotomae 1594. Arbogast v. Andlau, Konnnenthur'des Johaunitcrordens, be- stätigte denselben.
	        

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