- 48 - 'die Gemeinde Mauren seit unvordenklichen Jahren für den Klcinzehntcn daselbst jährlich an den Grasen 2 Gulden und dem Gotteshaus St, Johann in Feldkirch 1 '/s Gnlden zu cut- richten habe/ Perg, Archiv der Gemeinde Mauren. 1K98. Okt. 17, Auszug aus einem Feldkircher Marknngs- "brief des Saminawaldes, soiveit es den Maurer Waldbezirk betrifft: „— und vou dieseu widerumbcn schnurgrad hinaus iu deu Neundten auch alteu Markhstein, ivelcher noch, iveiter und grädigs .alle Höche hinanf bis in die auf dem Gradt ncgst ain Weg be- findliche alte Zechendte, also genannte Mistel Markh, und von dieser Mistel Markh vermög alten Brieffs und Sigel, auch nach Änzcng der dabay liegend, befindlichen Zeugen den Gradt nnd Höhe nach ganz hinauf bis zu der Alp. Sarheu, zu dem auf dem Gradt iu aller Höhe befindlichen Ailften alten Markhstein, welcher ebenmäßiger Jnnhalt alter Brief und Sigl und der da- bei liegenden Zeugen' hinab in den zwölften auch alten —". (Die Richtigkeit der Abschrift bezeugt am 11. Oktober 1844 unter anderen auch Richter Jakob Meyer.) 1742. März 31. Wien, Die fürstliche Vormundkanzlei des Füstcn Job, Karl an das - Oberamt. zu Vaduz : Nachdem wegen des zwischen den Gemeinden Schellenbcrg und Mauren strittigen Wuhres Reparationsbeitrages bereits .anno 1636 eine Entscheidung abgefaßt und darüber zur bestän- diger Observanz ein besigeltes Instrument errichtet, die dadurch .geschehene Ausmessung des Beitrages auch bisher observiert worden' ist, — so wird der in diesem Instrument begründete oberamtliche Spruch vom 2. Juni 1741 hiemit zu Kräften er- kennt und daher die Appellanten zu dessen beständiger Einhal- tung ein für allemal angewiesen. — 1749. Juli 3.- Das Oberamt an die Gemeinde Mcmren. Die Vorsteher von Gcimprin haben sich wieder darüber beschwert, daß die von Mauren mit Führung der Steine auf das Gam- .priner Wuhr immer zurückhalte», ivodurch 'für Gamprin Gefahr entsteht. ' Es wird daher den Maurern befohlen, die schuldige» .Fuhren z» leisten. Könnten oder wollten, sie es nicht, so müssen