Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1916) (16)

— 23 - frei sei. Daß übrigens vor mehr als 15 Jahren kein Schnitz abgefordert wurde, sei' nicht auffallend, da ja vorher überhaupt keiu Schnitz bezahlt wotden sei von den Untertanen/ — Der Prior ^ betonte in seines Replik, diese Lehengüter seien immer privilegiert gewesen und er könne kaum glauben, daß die Unter- tanen vor'45 Jahren keinen'Schnitz bezahlt haben. Vaduz und - Schellenberg haben ja den gleichen Landesherren gehabt, wie Blumenegg; in Blumenegg habe man aber seit unvordenklicher Zeit Schnitz bezahlt. Der Graf entschied schließlich: die Erblehen sollen Schnitz zahlen, aber nicht die Schupflehen. Ob aber der Spicgelhof schnitzen soll, der -auch erblehensweise verliehen sei, darin wolle er sich nicht einlassen, weil er geistliches Gut sei und er ivolle seine Hände in diese Kohlen nicht schlagen. Der Handel soll mit den Bauern ausgemacht werden. Indessen habe nvch niemand geklagt und, wo kein Kläger sei, sei auch kein Richter. Wenn die Lehengüter aber an das Gotteshaus zurück- fallen, oder in Schüpflehen verwandelt werden, dann sei kein Schnitz zu zahlen. — .Die Lehenleute erboten sich dann, den Beweis zu' leisten, daß die anderen Untertanen von ihrem Eigen- tum Schnitz bezahlten, nur sie nicht. Um dem Schnitz zu ent- gehen, scheinen dann die Erblehen in Schupflehen verwandelt worden zu sein. — Im Jahre 1730' wollte das Oberamt Vaduz auf die Lc- hengüter der Johanniter wieder eine neue Steuer legen, obwohl sie- von jeher steuerfrei wareu. Dagegen protestierte wieder der Prior. Er erhielt zur Antwort, die Belastung treffe nur die Lehenleute, nicht das Kloster. Aber auch die Lehenlente be- zahlten die neue Steuer nicht. . Da ließ der Landmnmcmn Adam Rheinberger dieselben psänden nnd Kupfergeschirr, Hämmer, Wagenräder u. dgl. mit Gewalt wegnehmen'. Darauf klagte der Prior beim Landgericht in Rankweil. Im Jahre 1736 hatte aber das Landgericht die Streitsache noch nicht erlediget. Sein Entscheid wäre auch für die Untertanen des Fürsten von Liech- tenstein gar nicht maßgebend gewesen, — Die Winzer bearbeiteten die Weinberge um deu halbeu Nutzen, mußten aber auch den Dünger liefern und überdies für jedes Fuder 30 Kreuzer drauf zahlen. An das Amt in Vaduz mußte ein Viertel Waizen geliefert
	        

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