Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1915) (15)

— 96 — ?r nicht werde nachweisen können, daß weder das fürstliche Haus, uoch die Grafen von Hohenems, oder Brandts, oder Sulz, oder Montfort je einen Pfennig an das Pfarrhaus zu Mauren beige- steuert haben. Es liege am Tage, daß die Johanniter im 15. Jahr- hundert und das Klöster Weingarten mirw 1686 einen Pfarrhof allein erbaut haben. Der Bischof machte jetzt den Vorschlag, der Fürst solle die Ziegel und das Kloster das Holz liefern für die Reparatur des' alten Pfarrhofes und die Kosten per 300 fl teilen. Der Landvogt Gilm v. Rosenegg.war für diesen Vorschlag. Wieder richte die Angelegenheit ein volles Jahr. Im Febrnar 1780 schrieb der Dekan und Kanonikus Frewis an das Ordinariat, es sei endlich eine Entschließung aus Wien gekommen. Das Kloster soll alles Bauholz herschaffen; die Arbeiten werde zur Hälfte der Fürst bezahlen; das Lärchen- und Eichenholz dagegen soll die fürstliche Waldung liefern, aber auf halbe Kosten des Klosters. Die fürstl. Verwaltung wolle 400 fl und die Gerichtskosten über- nehmen. Wenn man damit nicht einverstanden sei, werde auf dem Wege des Prozesses vorgegangen werden. Die Mauern sollen alle aus Stein gemacht werden, damit man das Holz spare und alles solid werde. Der Fürst wolle, so hatte v. Grillot aus Wien geschrieben, die Arbeit dem ?- Prior übergeben, weil er in der Nähe sei. Wenn das Kloster damit einverstanden sei, könne das Amt Vaduz sogleich einen Vorschuß an Geld geben, Ottobeuren scheint nun den Rechtsweg betreten zu haben Am künftigen Kompetenzstreitigkeiten vorzubeugen. Wieder verging ein Jahr. Man schrieb 1781. Mit der Über- nahme des Baues durch den Prior war der Abt uicht einver- standen. Es soll von beiden Parteien ein Baumeister bestellt werdeu. Am 7. Mai schrieb der Bischof an den Fürsten, er habe dem Abt vorgeschlagen, sofort den Bau zu beginnen nnd dann die Modalitäten des Bezahlens nachträglich zu vereinbaren. Aber der Abt wolle darauf nicht eingehen. Wollte der Fürst sich zur halben Bezahlung aller Baukosten herbeilassen, täte er ein gutes Werk. Die Kosten werden nicht groß sein. Die Antwort lautete, fürstlicherseits sei man bereit in allem die Hälfte zu übernehmen, aber ohne Präjudiz für die Zukunft. Darauf teilte der Abt dem Bischof mit, der Ban soll nun au die Haud genommen werden. Aber die Sache schlief wieder und zwar über ein Jahr. Unter dem 12. Okt. 1782 berichtete der Hofkaplan Franz Abbarth in Vadnz an das Ordinariat: In einer Konferenz des Landvogts und des Priors wurde vereinbart: 1. Der Pfarrhof soll einen andern Platz bekommen, 2. das Kloster gibt zum Neubau das Holz, der Fürst Ziegel und Kalk; 3. die Kosten werden halbiert. Der Landvogt verlangte dann, der alte Pfarrhof solle verkauft
	        

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