Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1915) (15)

— 92 — beziehe. Der Pfarrer erhalte pro eonArrra, 60 fl Gehalt, Zulage 8 fl 30 Kr., deu Auteil des Klosters an Getreide- und Türken- zehnten und 7 Saum Wein vom Weinzehnten, welches Maß oft das Erträgnis des Zehnten übersteige. Das Kloster sei jederzeit gerne bereit, seine Rechte in Mauren zu schenken, wenn man ihm auch die Pflichten abnehme. Pfarrer Wolf wandte sich abermals in einem scharfen Schreiben wegen der Pfarrhof-Reparatur au den Prior; auch beim Bischof betrieb er diese Angelegenheit immer aufs ueue. Im April 1750 schrieb der Bischof an den Abt von Ottobeuren, Pfarrer Wolf habe ihm erklärt, das Haus sei nun nicht mehr bewohnbar. Der Abt wurde gebeten, eine namhafte Reparatur vornehmen zu lassen. Sonst müßte der Bischof dies auf Kosten des Klosters besorgen lassen. Der Abt erklärte sich sofort bereit dazu, wenn auch der Mitzehentbesitzer (der Fürst) mithelfe. Am 30. November 1750 lud der Dekan Leo Fröwis, Pfarrer in Schaan, den Prior auf den 5. Dezember zu einer Verhandlung in Schaan ein, bei welcher in bischöflichem Auftrag alte Männer von Mauren als Zeugen eidlich verhört werden sollten bezüglich der bisherigen Praxis. Der Prior stellte sein Erscheinen in Aussicht, wenn auch ihm wie dem Gegenpart gestattet werde, Zeugen zu briugen. Um dem Prior das möglich zu macheu, wurde der Termin bis zum 11- Dezember verlängert. Der ?. Prior wurde bei dieser Gelegenheit vom Dekan zum „Mittagsüppel" eingeladen. Als Zeugen erschienen der Land- ammann der Herrschaft Schellenberg, Anton Maier, Johann Maier, dessen Bruder, von Mauren und S. Biedermann. Ihre Aus- sagen lauteten dahin, daß St. Johann die Kosten des Pfarrhof^ baues tragen müsse, sowie auch eiust der allerdings schlechte Neu- bau auf Kosten desselben erstellt worden sei.. Der Dekan berichtete an den Bischof. Der alte Pfarrhof stehe jetzt noch als Banern- haus und sei mehr wert als der anno 1675 erbaute Pfarrhos. Es sei übrigens hinreichend, wenn ein neues Dach aufgesetzt werde. Dem gegenüber stehen die Aussagen des Pfarrers Langenauer und anderer Zeugen von 1676, die bezengten, der Pfarrhof sei scml gewesen. Der Dekan entschied demgemäß. Aber der Abt von Otto- beuren appellierte au ein ordentliches geistliches Gericht und. wenn Chur die Sache ungünstig entscheide, an den päpstlichen Nuntius. Es blieb also beim Alten. Im Jänner des folgenden Jahres schrieb der Bischof abermals an den Abt, er möge doch indessen die unbedeutenden Kosten der Reparatur übernehmen, damit noch ehe das Haus zusammenfalle, die Arbeit gemacht werde — ohne daß dadurch den Rechten des Klosters prärogiert werden solle. — Der Abt glaubte aus Rücksicht auf sein Stift nicht darauf ein- gehen zu können; er bat-den Bischof, beide Teile vor sein Gericht zu laden und ein rechtliches Urteil zu fällen. Das war also mriw
	        

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