Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 96 — der sonstigeil Territorialhoheit, die Gutenberg in seinen internen Angelegenheiten besaß, doch seiue Stellung zu den Alprechten keine andere war, als die anderer Alpgenossen. Das Alprecht wurde ihm zuerkanut, trotzdem es viele Jahre nicht mehr benutzt worden war. Daß den kaiserlichen Gerichten auf fürstlich liechtensteinischem Territorium keine Kompetenz zustand, hatte man auch wissen sollen. Und den Besitzern von Gntenberg das Patronatsrecht der Balzner Psarrpfründe streitig zn machen, fiel niemandem ein. Nnn erschien abermals ein fürstliches Mandat, das die Setzung der Marksteine in den betreffenden Alpen innert 8 Tagen befahl. Der Vvgteiverwalter von Feldkirch schrieb bald darauf an feine Regierung zu Freiburg, wegen der „Eintürmung" des Lehen- mannes Wolfinger 
getraue sich kein Mensch ans Balzers mehr bei ihm sich blicken zn lassen- Damit 
erledigte sich die Angelegenheit. Es blieb bei der Ent- scheidung des Fürsten, die ganz im Sinne des fürstl. Kommissärs Braun war. 16. Gntenberg im Verfalle. Um das Jahr 1780 wurden die Schloßkapelle und das Dach der Burg abgetragen. Der Pfarrer von Balzers hatte alle Mittwoch in der St. Donatskapelle des Schlosses nnd alle Freitage in der Pfarrkirche für die Schloßherrschaft die hl. Messe zn lesen. Dafür erhielt er jährlich 5 fl und 2 Mahlzeiten. Nachdem die Kapelle abgebrochen war, horten auch die Messen im Schlosse auf und wurden in der Pfarrkirche gelesen. Die österreichische Regierung verfügte nun im Jahre 1782, daß die 5 fl nicht mehr ausbezahlt werde» sollen. Die beide» Mahlzeiten hatten schon früher aufgehört. Damit war dauu nnch der Pfarrer seiner Pflicht entbnnden. Dagegen wurde bis in die neueste Zeit der sogen. Johanniswein am 27. Dezember vvn den Besitzern der Burg gespendet. Im Oktober 1795 wurde das Dorf Balzers samt Kirche und Pfarrhos ein Raub der Flammen. Die Kosten sür den Wieder- aufbau der beiden Gebäude hatte das österreichische Ärar zu tragen. Solange Schloß uud Herrschaft Gutenberg von einem eigenen Vogt verwaltet wurden, bewirtschaftete dieser anch den weitaus größten Teil der 
Schloßgüter selbst; nur ein Teil derselben war
	        

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