Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 9 — v. In der Maur genoß das Vertrauen des Landesfürsten in hohem Grade und so erwies 
er sich auch als ein glücklicher Ver- mittler zwischen Fürst und Volk. Er war ein Mann von hohen Geistesgaben, und von dem ernsten Pflichtgefühl beseelt, seiner ver- antwortlichen Stellung voll und ganz zu entsprechen. Seine Tätig- keit war daher eine für das Land gedeihliche. Der Landtag hat das auch in der Tagung im Jahre 1909 anerkannt. Im Sep- tember 1909 wurden es nämlich 25 Jahre, daß v. In der Maur die Geschäfte als Landesverweser bei uns angetreten hatte. „In gerechter Würdigung und Anerkennung der vielen Verdienste, welche derselbe, als fürstlicher Landesverweser und Kabinettsrat während der verflossenen 25 Jahre um die Wohlfahrt des Landes sich erworben hatte", beschloß der Landtag einstimmig, bei dem Landesfürsten für denselben die Verleihung des liechtensteinischen Ehrenstaatsbürgerrechts vorzuschlagen. Diese Beschlußfassung wurde vom Fürsten mittelst Handbillet vom 10. Dezember 1909> in welchem die ersprießliche Tätigkeit des Jubilars mit ehrenden Ausdrücken der Anerkennung bedacht wird, mit besonderer Befriedigung ge- nehmigt. Im gleichen Jahr wurde er vom Kaiser von Österreich mit dem, Komturkreuz des Franz Josefs-Ordens ausgezeichnet. In den letzten Jahren seiner Amtstätigkeit ließ die Gesund- heit v. In der Maurs manches zu wünschen übrig, sodaß 
er sich wiederholten Kuren in Tarasp und Gastein unterziehen mußte und dabei auch gute Erfolge erzielte. Jedoch im Dezember 1913 wurde er von einem heftigen Unwohlsein ergriffen, das im Zusammen- hange stand mit einem' schon länger vorhandenen Herzleiden und einen sehr ernsten Charakter annahm. Schon am 11.. Dezember 1913 erlag er nach kaum 8tägigem Krankenlager einem Herzkrampfe, der rasch den Tod herbeiführte. Der Verblichene erreichte ein Alter von 61 Jahren und 2 Monaten. Sein immerhin unerwartet rasch eingetretener Tod war ein bedeutungsvolles Ereignis für unser Ländchen und hinterließ eine große Lücke. Bei der fürstlichen Regierung trafen eine große Anzahl von Beileidsknndgebungen, auch von auswärtigen Behörden, ein. Besonders erwähnt sei die Kundgebung des Landesfürsten, worin er telegraphisch seinem tiefsten Bedauern über das Hin- scheiden des verdienstvollen Herrn Kabinettsrates Ausdruck gab, sowie auch die Beileidskundgebungen des Prinzen Franz ssn. von
	        

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