Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 79 — laucht angehörig und zuständig sei, doch dessen uugeachtet etliche Amtleute des Grafeu oder seiner 
Diener sich vor kurzer Zeit, nämlich an unseres Herrn Fronleichnamstag vermessentlich unterstanden hätten, dem hochlöblichen Hanse Osterreich Eintrag zu tun und des Forstes halber etliche Gebote verleseu lasseu. Auf daß aber dagegen soweit nötig etwas geschehe, so tue er, der Pfarrherr, solche tätliche und verbotene Anmaßung im Namen und aus gnädigstem Beseht des Erzherzogs hiemit in bester Form Rechtens widersprechen und derselben die Strafe gegen diejenigen, so die Verlesung des Gebots befohlen oder dazu Rat und Tat getan, aus- drücklich vorbehalten. 5. Das Hagen und Jageit betreffend. Weil deswegeu der v. Ramschwag in große Leibesgefahr vvn wegen des 
Ver- trags, so die Bündner mit denen v. Snlz haben, kommen könnte, wenn ers wieder würde vvn nenem anfangen, wir anch nicht wissen können, wie solche Jagdbarkeit den guten- bergischen Burgvögten vorteilhaft, oder denselben schier schädlich ist, weil ein Burgvogt sich mehr in der Feste als außerhalb derselben in den Forsten aufhalten sollte, so könnte man sich desselben doch laut Protestation ohne Nachteil eine Zeit lang ' wohl enthalten. 6. Eine andere Sache ist es aber, wenn die Burgvögte im St. Donatsbach/) welcher auf dem gutenbergischen Boden läuft, jederzeit hätten gefischt, das könnten und sollten sie jetzt uoch beibehalten. 7. Das Weiderecht soll der v. Ramschwag mit seinem Vieh inne- behalten wie vor ausgegangenem Befehl, sowohl ans der All- mend als iu deu Alpen, nnd keine Schmäleruug seiner Rechte gestatten, weil dasselbe zur Feste gehört. 8. Wegen des Wuhrens am Rhein soll der Ramschwag weder Bot uoch Verbot vom Grafeu cnmehmeu, sondern dagegen jederzeit protestieren. Aber aus Nachbarlichkeit soll er doch gerne Hilfe leisten. 9. Wegen des geschossenen Hirsches soll er sich mit dem Grasen in keine Verhandlung einlassen. ') Dieser Donaisbach war wohl der jetzt fast ganz wasserlosc Grabe», der neben der ncncn Kirche nnd dein Schulhausc sich vorüber zieht.
	        

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