Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

— 76 — 7. ob dem Grafen das Recht zustehe, den Kaspar Wolfinger, einen österreichischen Diener und Leheusmanu uud Uutertau, durch Gebot, Pfändung und Gefängnisse zu zwingen, daß er ihm gelobe und schwöre, uud im Steuern, Schnitzen, Frohnen u, s. w. zu gehorsamen schnldig sei. Die Kommission, die leider ans lauter österreichischen Beamten bestand und darum zum vorhinein den Verdacht der Parteilichkeit gegen sich haben mußte, faßte folgende Beschlüsse: „>Vä 1. Obwohl diese Frage nur durch eine rechtlich wohl- gegründete Ausführung erläutert werdeu kauu, seien für die Ver- neinung jener Frage folgende Gründe gegeben: -.r) Schloß nnd Feste Guteuberg siud seit mehr als Menschen- gedenken ein ansehnliches österreichisches Grenzhaus gewesen und für eiue gemeine Landwehr gehalten worden, d) Die Fürsten von Österreich haben das Schloß zu Friedeus- uud Kriegszeiteu mit adeligen Personen und Kriegsverständigeu besetzt, mit Kriegsmuuition, großem und kleinem Geschütz u.s.w. wohl versehen. c-) Als im Jahre 1490 oder nm jene Zeit (1499!) das Haus Österreich gegeu die Schweizer einen großen Krieg geführt uud von denselben die Feste Gntenberg mit etlich tausend Mann hart belagert und beschossen wurde, da hat der öster- reichische Burgvogt mit seiueu 
Kriegsknechteu sich mit der Gegenwehr dermaßen ritterlich auf dem Schloß gehalten, daß der Feind mit seinem großen Verlust und Schaden abziehen mußte. cl) Offene Kriege führen, Festungen nnd Landwehren bauen, dieselben mit Muuitiou und aller zum Kriege notwendigen Sachen versehen, besetzen und 
erhalten, sind Akte, die allein einem Landesfürsten und keiner minderen Standesperson von Rechts wegen zugelassen werden. s) Gutenberg ist ein inkorporirtes Stück der Grafschaft Tirol immer gewesen und ist es noch und deshalb vou allen Obrig- keiten befreit uud exemt. .1) Als im Jahre 1487 Thiebald von Schlandersberg den Welti Wolsinger, einen österreichischen Lehenmann und Leibeigenen, wegen eines Zinses, der ihm aus den österreichischen Lehen-
	        

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