Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1914) (14)

dem besaß er als Lehen vom Grafen den Weinzehntcn in den Herrschaften Vaduz und Schellenberg. Überdies kam der Vogt Kaspar auch mit der Gemeinde Balzers in Streit, indem 
er sich Hoheitsrechte gegen dieselbe anmaßte. Der Graf Karl Ludwig dagegen wurde vom Vogt Kaspar beschuldigt, er 
maße sich Hoheits- rechte über Gutenberg an. Der Vogt Kaspar brachte 
(Okt. 1ö90) bei der österreich. Negierung zn Innsbruck gegen den Grafen Karl Ludwig uicht weniger als l3 Klagepunkte vor. Von diesen sind besonders drei 
bemerkenswert: 1. der Graf habe ihm den schuldigen Zins von einem Lehengut verweigert; 2. er habe ihm das Lehen des Weinzehnten entzogen, den er von ihm gehabt habe; 3. er habe den Bauersmann Kaspar Wolfinger, welcher ein Schloßlehenmann sei, „bandisirt"!') Um den Verlaus des Handels klar zn macheu, wollen wir die gewechselten Aktenstücke in chronologischer Ordnung dem In- halte nach kennen lernen.") Schon auf das erste Klagelibell des Kaspar v. Ramschwag schrieb die Regierung von Junsbrnck an das Vogteiamt zu Feld- kirch, es müsse gegen den Grafen v. Snlz, 
der sich die Hoheits- rechte von Gutenberg anmaße, mit Repressalien vorgegangen werden. Darnm sollen die Feldkircher Polizisten aufpassen, ob uicht Angestellte oder Untertanen des Grafen auf österreichischem Boden betreten, nnd wenn dies der Fall sei, sollen diese ergriffen und ins Gefängnis geworfen werden- Am 20. 
Jänner 1591 schrieb der Graf an die Herren zu Maieufeld: „Nachdem wir verständigt worden sind, daß der Vogt Kaspar v. Ramschwag zu Gutenberg berichtet hat, daß etliche Stück Wild oder Hirschen ans unserem Gebiet auf eueren Grund und Boden gezogen sind und der v. Ramschwag entweder für sich selbst oder doch dnrch seinen Befehl einen Hirschen davon hat schießen lassen und denselben durch zwei unserer Untertanen, die er dazu überreden konnte, mit seinen Dienern gegen Abend über unser Territorium zu seiueu Handen hat führen lassen, als dann genannte unsere Untertanen gegen unseren Willen gehandelt, indem wir zn >) D. h. eingesperrt und seiner bürgerlichen Rechte beraubt. -) Die Akten über alle diese Händel liegen im Jnnsbr. Ttatth. A. „Ältere Vorarlberg«- Akten."
	        

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