Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1913) (13)

— 45 — der Feldwebel mit Abschied entlassen, und die Stimmung im Lande kritisch war; der vom Bunde mit der Inspizierung beauftragte königl. württembergsche Oberst 
konnte sich im Dezember nur von dem Vorhandensein der Ausrüstung überzeugen. Gleichzeitig Wurden in Folge Anordnung des Bataillonskommandos in Sig- maringen die Stutzen auf einheitliches Kaliber und mit Dorn abgeändert. Eine Bewilligung hiezu wurde weder beim Fürsten noch beim Regierungsamt in Vaduz eingeholt, angeblich wegen Kürze der Zeit, .da die Abänderung wegen Sicherung der Schlag- fertigkeit unbedingt vorgenommen werden mußte. Hiezu ist zu bemerken: Das Kontingent war bisher mit österreichischen Jägerstutzen, mit Haubajonett und gewöhnlicher Perkussionszündung (Kapsel) bewaffnet aber ohne einheitliches Kaliber. Jeder Stutzen hatte sein eigenes Kugelmodell, und die Kugeln für den Schießbedarf nach der Scheibe wurden von jedem Schützen unter Aufsicht im sogenannten Heidenturm in Vaduz gegossen. Das klingt heutzutage freilich fast mittelalterlich. Für einen Feldzug war diese Munitionsbeschaffung selbstverständlich ganz ungeeignet. Es war notwendig, daß eine einheitliche Muniton mit den Hohenzollern'schen Kontingenten, deren Unteroffiziere auch mit ähnlichen Stutzen ausgerüstet waren, (die Mannschaft hatte Musketen) eingeführt, in größeren Massen erzeugt und im Train nachgeführt werde. ^ In Sigmariugen hatten Versuche mit Abänderung zu Dorn- stutzen und Spitzgefchossen stattgefunden, die Sache war aber auch hier sehr eilig betrieben und zu wenig Erfahrung gesammelt wor- den, sie war verfehlt, wie 
es sich später herausstellte. In Vaduz konnte nicht mehr nach der Scheibe geschossen 
und so die Abän- derung erprobt werden. Nach heutiger 
Auffassung ist es ganz unverantwortlich, wie man eine derartige »nerprobte Abänderung unmittelbar vor einem Feldzug vornehmen und eine kleine Elitetruppe mit einer ganz unbrauchbaren Waffe vor den Feind schicken konnte. Daran erkennt man so recht die Folgen der langen Friedenszeit, die bei den Kontingenten der kleinen Staaten trotz der Bundesinspektionen eingerissen waren. Das Kontingent marschierte in der ersten Hälfte Mai 1849 von Vaduz ab auf der bundesvertragsmäßigen Marschlinie Hohen-
	        

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