Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 69 — In der Folgezeii wurden errichtet dic Postämter in Ncndcln (1364), in Schaan (1872) und in Triesen (1890). Im Jahre 1868 kam ein Ucbereinkommcn unserer Regierung mit der österreichischen Regierung wegen Erstellung einer Telegraphenverbindnng Fcldkirch-Vaduz zustande, wonach Liechtenstein die Hülste der Her- stellungskosten zu tragen hatte. Die Eröffnung der Tclegraphcnlinie erfolgte im Jahre 1869. Im Jahre 1898 wurde in Liechtenstein ein öffentliches Telcphonnctz auf Kosten des Landes und unter Mitwirkung von Organen der österreich. Staatstelegraphenvcrwaltuug hergestellt uud über die Herstellung und dcn Betrieb dieser im Eigentum des Landes stehenden Anlage ein Abkommen mit dem k. k. Handelsministcrinm in Wien getroffen. Vom 1. Jänner 1900 an leistete dic österreich. Postvcrwaltung als Beitrag znr Entlohnung der bisher von 
der fstl. Regierung angestellten nnd aus Landesmittcln besoldeten Postbotcu einen Pauschalbetrag jährlicher 3600 K., welcher jcdoch im Jahrc 1905 wcgcn Uebernahme dcr gänzlichen Besoldung dcr Postboten von Seite der österreich. Postvcrwaltung wieder entfiel. Es sei hier bemerkt, daß dic ersten Postboten iu Liechtenstein im Jahre 1864 ange- stellt wnrden. Bis zum Jahre 1900 wurden sämtliche Postboten ausschließlich vom Lande bezahlt. Ferner gab das Land zu den Postsahrtcn Balzcrs-Vaduz Beiträge von jährlichen 400 K. seit dem Jahre 1888, welche im Jahre 1896 ans jährliche 800 K. und im Jahre 1910 aus jährliche 1200 K. erhöht wurden. Für den seit einigen Jahren im Sommer (1. Jnli bis 30. September) ein- gesührten Postkurs Nachmittag leistet die Landeskassc eine jährliche Beihilfe von 184 K." Gegenüber den bisherigen fallweisen Vereinbarungen, welche in mancher Hinsicht nicht mehr entsprachen, ist das oben in den Hauptpunkten skizzierte neue Uebereinkommen als ein bedeutsamer Fortschritt zu begrüßen. Der Landtag nahm dann auch das Ueber- einkommen zustimmend zur Kenntnis und votierte der fstl. Regierung für ihr tatkräftiges Vorgehen bei den schwierigen Unterhandlungen seinen besonderen Dank. Eine andere wichtige Beratung, welche den Landtag be- schäftigte, betraf die Fortführung der Justizreform. Mit den Znsatzbestimmungen zur allgemeinen Gerichtsordnung war bereits im Jahre 1906 der überflüssige Formalismus beseitigt worden, und mit der Einführung der freien Beweis- würdigung im Jahre 1909 war zwar schon Einiges in unserer. Justizpflege verbessert worden, aber um ganze Arbeit zu machen — und dafür hatte sich der Landtag wiederholt ausgesprochen — waren noch verschiedene Schwierigkeiten und Mühen zu über-
	        

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