Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 65 - In dem betreffenden Kommissionsberichte wird darauf hin- gewiesen, daß innerhalb der letzten 40 Jahre manche Liechten- steiner aus wirtschaftlichen und anderen Gründen ausgewandert seien und sich im Auslande (in Amerika, in der Schweiz, in Oesterreich und in Deutschland) eingebürgert haben. Es liege daher im wohlverstandenen volkswirtschaftlichen Interesse Liechten- steins, daß solche Ausfälle wieder durch eine — wenn auch ein- geschränkte — Aufnahme von hier niedergelassenen qualifizierten Ausländern in unseren Staatsverband gedeckt werden, andernfalls würde unser Land keine Reziprozität üben und müßte mit der Zeit in mehr als einer Richtung erhebliche Einbußen gewärtigen.. Der seit einigen Jahren stetig zunehmende Automobil- verkehr hatte schon im Jahre 1908 den Landtag veranlaßt, zu. beautragen, daß dieser Verkehr in ähnlicher Weise, wie das im benachbarten Kanton Graubünden der Fall ist, verboten werde. Die fürstl. Regierung fand dieses Verbot zu weitgehend und- einigte sich nun mit dem Landtage dahin, daß der Autoverkehr mit Ausschluß aller Gebirgs- und Nebenstraßen nur auf bestimmten Hauptstraßen gegen Zahlung von Taxen (Wochentaxe 5 Kronen, Jahrestaxe 60 K-) gestattet sein soll. Die näheren Ausführungs- bestimmungen wurden von der Regierung alsdann im Verordnnngs- wege') erlassen. Das folgenschwere Unwetter vom 15. Juni 1910,. welches unser benachbartes Vorarlberg geradezu katastropheuartig heimsuchte, erstreckte sich auch aus unser Land, wo besonders die Gemeinden Triesen und Triesenberg am meisten betroffen wnrden. Die größten Verwüstungen machten der ausgetretene Dorfbach in Triesen uud der Guggerbodeubach. Ein zweites großes Gebiet der Zerstörung zeigte das Alpengebiet. Sämtliche Brücken des Samina- und Malbunbaches und auch eiue längere Strecke der Straße beim Steg wurden weggerissen. Die in diesem und dem folgenden Jahre durchgeführten landschaftlichen Herstellungsarbeiten an Straßen und Brücken beliefen sich auf mehr als 30,000 Kronen. Den durch die 1910er Wasserschäden betroffenen Privaten ließ, der Landesfürst eine Spende von 3000 Kronen zukommen. Die Schädigungeu einzeluer Gemeiudeu und Genossenschaften wurden. >) L. G B. Nr. 2. 1911. Verordnung vom 17. Jnni 1911.
	        

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