Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 54 — jedoch und so wurde bis auf weiteres von der Verlegung der Straße, welche aus praktischen und landschaftlichen Grüuden manches für sich gehabt Hütte, Abstand genommen. Der Gemeinde Triesen bewilligte der Landtag einen Landesbeitrag von 700 Kronen zu den in den letzten Jahren an der Lawenastraße vorgenommenen Verbesserungen. Der Alpgenossenschaft Guschg in Schaan wurde zur Erstellung eines Stalles für Jungvieh im Stachler ein 20pro- zentiger Kostenbeitrag gewährt. Ebenso erhält die Gemeinde Planken zu den. Reparatnrkosten für Alpengebäude einen Lan- desbeitrag von 20°/°. Ueber Einschreiten des Viehversicherungsvereines in Mauren beschloß der Landtag, für die auf Anordnung der Regierung wegen Milzbrand getöteten Tiere diesem Vereine 974 Kronen und dem liechtensteinischen Viehversicherungsvereine 375 Kronen zu vergüten. Dem Gesuche des liechtensteinischen Krankenunter- stützungsvereines um eine jährliche Landessubvention von 200 Kronen auf die Dauer von weiteren 4 Jahren wurde entsprochen. Eine besondere Weihe erhielt das Jahr 1908 durch das fünfzigjährige Regierungsjubiläum unseres Lan- desfürsten. Zu Ehren dessen fand am 20. Oktober 1908 eine Festsitzung des Landtages statt, in welcher der Präsident in längerer Ansprache die erfreuliche Entwicklung des Landes im Laufe der verflossenen 50 Jahre schilderte und besonders der landesväterlichen Fürsorge nnd der vielen hochherzigen Wohltätig- keitsakte des Landesfürsten gedachte. Dann wurde vom Landtage unter einhelliger Zustimmung beschlossen, als bleibendes Denk- mal an das Jubeljahr 1 9 08 einen land schäft- lichen Jrrenfürsorgefond aus Lau 
des Mitteln im Betrage von 40,000 Kronen zu grüudenund dem Feuerwehrfonde 10,000 Kronen aus Lau- desmitteln zuzuwenden.') Dieser Beschluß wurde mit einem Huldigungstelegramm dem Jubilar mitgeteilt, worauf der Landesfürst in huldvollster Weise erwiderte und besonders seiner ') Die landesherrliche Genehmigung dieses Beschlusses erfolgte mittelst fürstl. Handbilletes vom 22. Januar 19V9. L. G. B. Nr. 4. 1909.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.