Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 43 — eben ohne Kosten nur die größten Uebelstände beseitigen wollen. Wenn die Reform nach den in der Resolution enthaltenen Vor- schlägen durchgeführt werden könnte, würde dies im Vergleiche zu den heutigen Zuständen unbedingt einen Fortschritt bedeuten nnd seien diese Vorschläge obenhin besehen nur zu begrüßen, wenngleich sie sich als „Wechsel auf lauge Sicht" darstellen, auf das in manchen Punkten vielleicht anfechtbare Detail der Vorschläge wolle er vor- läufig sich nicht einlassen. Von den Vertretern der Majorität wurde hauptsächlich die Notwendigkeit einer gründlichen Reform, und die Beibehaltung der Trennung von Justiz und Administration, die doch in allen Kulturstaaten als wichtigster Grundsatz anerkannt sei, betont. Desgleichen wurde wärm dafür eingetreten, daß die zweite Instanz zur Ermöglichung des öffentlichen und mündlichen Ver- fahrens in unser Land verlegt werde. — Nach Annahme der Resolution faßte der Landtag über Antrag des Abg. Ingenieur Karl Schädler noch mit 12 Stimmen gegen 3 den Beschluß, die vou ihm ausgesprochenen Wünsche und Vorschläge bezüglich eines neu zu schaffenden Justizgesetzes in Form einer Jmmediateingabe Seiner Durchlaucht dem regierenden Landesfürsten zu unterbreiten. Ein von den Abgeordneten Jngenienr Schädler, Fritz Walser. und Jakob Kaiser eingebrachter motivierter Antragbetreffend Erlaß eines Preßgesetzes führte ebenfalls zu einer längeren zuweilen recht lebhaften Debatte. Der Antrag lautet: „Die fstl. Regierung wird ersucht, bis zu Beginn der nächsten Session des Landtages demselben einen ans modernen Grundsätzen aufgebauten Entwurf des im Z 8 der Landesverfassung verheißenen Gesetzes über die Freiheit der Gedankenmitteilung durch das Mittel der Presse, sowie auch eineu Entwurf eiuschlägiger gesetzlicher Bestim- mungen zu einer zeitgemäßen Regelung des Preßgewerbes einzu- bringen". Der Antrag wurde mit 11 gegen 4 Stimmen zum Beschlusse erhoben und zugleich beschlossen, auch diese Sache in Form einer Jmmediateingabe dem Landesfürsten vorzulegen. Die beiden vom Landtage an den Landcsfürsten geleiteten Immediateingaben wurden am 9. Okt. 1908 mit folgendem fürstlichen Handbillet beantwortet: Hinsichtlich der Justizreform: „Ich habe die vom Landtage gemachten, auf die Justizrcform bezüg- lichen Vorschläge nmsomchr mit großem Interesse entgegengenommen, als Ich
	        

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