Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

Die vorliegende Abhandlung, welche über die Tätigkeit des Landtages vom Jahre 1901 bis einschließlich 1911 berichtet, schließt sich meinen in dem ersten, dritten und vierten Jahrbuche veröffentlichten Arbeiten an und bringt damit die Geschichte des liechtensteinischenLandtages in den verflossenen S0 Jahren (1862—1911) zum Abschlüsse. Da die Art und Weise meiner früheren Referate über die Tätigkeit des Landtages auch von berufener Seite mehrfach eine beifällige Beurteilung gefunden hat, habe ich bei dieser Arbeit die gleiche Disposition beibehalten- Die zu schildernde Periode von 1901—1911 kennzeichnet sich als eine Zeit fortschrittlicher Weiterentwicklung auf der Grund- lage der bestehenden freiheitlichen Verfassung. Von den in diesem Zeitraume entstandenen neuen Gesetzen sind besonders hervorzuheben: das Gesetz betreffend den Gemeinde- Haushalt (1904), welches in klarer und übersichtlicher Weise Be- stimmungen über die Gemeindebedürfnisse und über die Bestreitung derselben durch Umlagen trifft, verschiedene Punkte des Gemeinde- gesetzes vom Jahre 1864 ändert oder ergänzt und die obliga- rorische Veröffentlichung der Gemeinderechnuugen anordnet; ferner die neue Gewerbeordnung vom Jahre 1909, welche in umfassender Weise den kulturellen und sozialen Anforderungen der Neuzeit zu entsprechen sucht; endlich einige Gesetze, welche unser Justizwesen berühren. Der ursprüngliche Plan in letzterer Hinsicht eine gründ- liche Reform durchzuführen, scheiterte zwar vorerst an den im Jahre 1906 und 1907 entstandenen sachlichen Meinungsdifferenzen zwischen Regierung und Landtag. Jedoch wurde später eine ge- meinschaftliche Basis gefunden, auf der die Arbeiten zu dem schwierigen Reformwerke wieder aufgenommen werden konnten. Mit der Einführung der freien Beweiswürdigung im Jahre 1909 wurde schon ein wichtiger Fortschritt gemacht und die im Jahre 1911 begonnenen Beratungen über die neuen umfangreichen Regier- ungsvorlagen lassen das demnächstige Zustandekommen des aller- dings mit erheblichen Kosten verbundenen großen Reformwerks mit Sicherheit erwarten.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.