Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 130 — für Unß, Unsere Erben Und Nachkommen, Und ihnen khnndt meniglich mit disem briefs: Demnach entzwischen des hochgebohrnen Unserm fr. Vilgeehrten und geliebten Herren Bruederen Ferdinand Karl Franzen, Grafen Zue HoheuEmbs ĉ- wolseelgen gedechtnus für aius- und dann dem hochEhrwürdigen Herrn Florinus, Abten des Gotts hauß St. Lucii, auderutheils, etwas irrung uud streitt Zuegetragen wegen ainem Novals - oderNeubruchs Zechenten in der Pfarre Benderu. Das hierauf durch irrtsrpc>8itrc>ri deß hvchw. H. Adalberti, Abbteu des löbl. Gottshauß Roggeuburg als ?a,tris vomus deß Gottshauß S. Lucii Zue Verhüetung etwanu darauß entstehenden köstlichen Proceß wär mit Ihre Hoch- würden für Unß, Unseren Erben u. Nachkhommen in der güete Verglichen und Unß des besagten Noval Zehenden iez Undt ins künftig gänzlichen Ergeben Und entschlagen haben, entschlageu und begeben Unß hiemit in craft diß briefs alle getreulich Und ohne gefärde. — Geben auf Unserem Schloß Vaduz. Papier. Siegel uud eigenhändige Unterschrift des Grafen Jnkob Hannibal. 1718. Sept. 18. Vaduz. Nachdem der Kaiser unter dem 15. Juli d- I. au die Untertanen der Herrschast Vaduz und Schellenberg ein Mandat erlassen hat, wornach alle von den letzten Grafen von Hvhenems nach dem 22. Jänner 1699 ungültig erkanften Güter an den Fürsten zurück- zustellen sind, wobei den Käufern der Regreß nur an die Ver- käufer offen stehe — uud da uuter diesen Verhältnissen der Anton Baumhauer als Besitzer eines vom Grasen Hannibal an seinen Vater Franz Heinrich Baumhauer für 1000 fl verkauften im Dorf Vadnz gelegeneu Häusleins samt Obst-und Krautgarten, ebenfalls befunden hat, von ihm die Abtretung dieses Hauses gefordert wordeu war, hat er als armer Maun deu Grafen Hannibal nicht pfänden können und wäre ein rninierter Mann gewesen, wenn nicht der Fürst ihm die Gnade erwiesen Hütte, diese Schuldforderung anf seine hiesige Verwaltung zu übernehmen und den Grafen dafür beim Kaiser zn belangen. Es wurde daher die Vereinbarung getroffen, daß Baum- haner dieses Gut am 1. Oktober dem Fürsten abtritt gegen eine Entschädigung von 640 fl, da das Häuslein nicht mehr 1000 fl wert ist. Gez. Harpprecht. Gez. Gottfr. Ant. Baumhauer. Papier. Copie. 1622. Sept. 17. Gottfridt Anthou Baumhauer bekennt den Kaufschilling von 640 fl für sein Haus uud Zugehör von der fürstl. Verwaltung erhalten zu haben; er renuntiert also jene Güter für ewige Weltzeiten. Papier. Copie.
	        

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