Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

— 138 — das Kloster nach 15 Jahren diese Güter wieder ausleihen, so haben oben genannte Lehenleute, falls das Kloster mit ihnen zu- frieden war, das Vorrecht darauf. Michael Burtscher und Maria Öhri versprechen ihren Ver- pflichtungen stets getreu nachkomme» zu wollen. Jos Thöni, der Laud-Ammaun der Herrschaft Schelleubcrg ivurde gebeten, sein Siegel aufzudrücken. Papier. Siegel »ud Unterschrift des Abtes. ZK73. Ammann, Gerichtsgeschworene und alle Unterthanen der Graf- schaft Schellenberg beschweren sich beim gräflichen Landvogt da- rüber, daß das Kloster St. Luzi resp, die Pfarrpfrüude zu Ben- dern immer mehr Gruud uud Boden ankaufe uud dadurch den öffentlichen Umlagen entziehe, wodurch die Lasten der Bürger immer größer werden. Anlaß zur Klage gab der Ankauf des Hanfes des Andreas Öhri zu Bendern durch das Kloster, wobei der Landvogt die Untertanen befragt hatte, ob sie, nichts dagegen einzuwenden hätten. Sie antworteten nnn: der Öhri habe kein Recht gehabt Zu dem Verkaufe, weil ja eiu Regieruugs-Mandat bestehe, das deu Bürgern verbot, an Klöster Besitzungen zu ver- üußeru. Sie die Bürger müssen der Herrschaft Schnitz nnd Steuer, Frondienste leisten, müssen Ans- und Anlagen tragen, Dämme und Wuhre erhalten; während der Pfarrhof zu Bendern nur, wie die Feldkircher, Martini- und Jörgi-Schnitz geben wolle. Die Gemeinden Escheu, Bendern und Gamprin wollen dem Kloster gegenüber bei ihrem alten,Brief bleiben. Das Kloster habe jüngst den sogen. Langacker von der Gemeinde gekauft, Haus und Stall darauf gebaut und darauf einen Lehenmann gesetzt, der Trieb nnd Trab, Wuuu und Waid benütze und Schnitz und Steuer ausgenommen nichts leisten wolle. Da man aber die Unkosten nnd Umlagen mir ab den Gütern nnd Häusern uehmeu müsse, falle ihnen dieses Gebaren schwer. Sie erwarten, daß der Pächter auch alle anderen Umlagen, wie jeder Gemeindsmann tragen müsse. So werden noch zwei andere Fälle namhaft gemacht nnd danu die Obrigkeit gebeten, ihnen zuHilfe zu kommen. Papier. Ohne Siegel nnd Namensnnterschriften. 1«85. Jnni 20. Kempten. ?> Joh. Sapper, Pfarrer zu Beuderu, hatte im Auftrage der Äbte von Roggcnbnrg und St. Luzi gegen die Herrschaft zn Vaduz beim Abt von Kempten als dem kaiserlichen Kommissarins Klage geführt. Der Abt bestellte zur Untersuchung der Sache drei Herreu als Delegierte, uämlich Maurus v. Schönberg, Joh. Adam Ernst v. Pürckh und Johann Jakob ...... Ihre Ent- scheidung lautete: Hiusichtlich des Ms 
ÄclvolvtrtiW will die Kom- mission es noch beim alten lassen. Bezüglich des Novalzehenten
	        

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