Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1912) (12)

habe zur Ehre der hl. Dreifaltigkeit und der Mutter Gottes und auf den Namen des hl. Bekenners Fridolin, und daß er Reliquien in den Altar, gelegt habe vom hl. König uud Märtyrer Lucius, vom hl. Columbau uud von der thebaischen Legion (St. Mauritius und dessen Gesellschaft). Er erteilt den Gläubigen die üblichen Ablässe und bestimmt den ersten Sonntag des September als den Tag des jährlichen Kirchweihfestes. Pergament. Siegel des Bischoss ausgedrückt. 162». Juui 18. ' Wie Wolss Ruodolph von Ossa zu Dahl, Röm. Kay. Maj. wie auch f. D- Ertzherz. Leovoldi zuo Österr. Kriegsrat und bestellter Obrister, Gib allen und Jeden bestellten Obristen, Obrist 
lieutte- nand, obristen Wacht-, Quartier- und Rittmeistern, Capitainen, Fendrichen, auch sonsten allen hohen und Nidern Kriegs-officieren nnd Bevelchshabern zu Roß uud Fuoß insgemein der sambtlichen Soldateska hiemit zue veruehmen: Demnach Ihrer kais. Mayst. Allergnädigster will und Meinung, das man der Clöster und Gottes- häuser mit aller Einquartierung dero Kriegsvolks ver- schohnen solle, daß dahero in Ihrer Mayst. Allergnüdigst schütz, Schirm und Ls-lva yrcarclia Ich das Clösterleiu nndt Gotteshaus Bendern iu der Gravschaft Vaduz gelegen nff- und angenommen habe. Ist derowegen in Namen Ihrer sürstl. Durchl. Herren Llsirsicriissinri Hertzogens v. Friedlandt, wie auch Ihrer Grävl. Excell. Herrn General lieuttenands Graven v. Collalto mein ernstlicher bevelch an alle bevelchshabern, wie auch an die sambt- liche Soldatesca zu Roß und Fuoß, bevorab aber die verordnetten Commissarien quartier Meister und Furiere, daß Sie besagtes Clösterleiu Bendern sambt desselben Zugehörigen gebäven und gerechtig keitten nicht allein allerdings quartier frey verbleiben lassen, sondern auch mitt durch Zügen, Nachtlagern gäntzlichen verschohnen, die Ein wohuer mitt Eigenmächtiger Exaktion, geltt- schatzung, Contribution, noch Anderen Kriegs pressuren nicht beschwehren, ihnen ihr Klein noch groß Viehe, Getraid, Victualien noch Jchtwas anders Abnehmen oder entfremden, die lieben Früchte uf dem Veldt und den wein gärten einigen schaden nicht zufliegen, weniger des Gotteshauses ungehörigen Leuthen einige thätlich kaiten ob den hals zu ziehen noch zuerweisen, sondern vielmehr in allen vorfallhaiten defendiern und beschirmen sollen. Jn welchem allem sich ein Jeglicher dergestalt wirdt Zuverhalten wissen, damit zu einigere klag nicht nrsach gegeben werde bey vermeydung ernstlich ohnnach- läßiger lebeusstraff, damit die übertretter nach gestalt der sachen ange- sehen werden sollen. Zu Urkundt habe ich dieses Lcilvcmr Lonäcrewnr Aigenhändtlich unterschrieben und mein Jnsigel zu ende fürstellen lassen. Geben im kaiserl. Veldtlager in den Pündten 18. Juni 1629. Papier. Siegel aufgedrückt. Wolff Ruod. Obrist,
	        

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