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- Für die phonetische Wiedergabe der Namen wurden zum größeren Teile die gewöhnlichen Schriftzeichen
benützt: besondere Zeichen sind nur angewendet für: Nasalierung von Selbstlauten ist durch ein nachgesetztes hochgestelltes bezeichnet, Dehnung der Selbstlaute durch übergesetzten Strich „-", der Hauptton durch „'", der Nebenton dnrch „'" (diese zwei
Akzente sind dem betreffenden Vokale nachgesetzt). Für gedehnte Mitlaute ist Doppelschreibung angewendet. Aspirierte
t- 1v- und p-Laute sind durch Beifügung eines K wiedergegeben. Glei t-n
ist zwischen den bezüglichen Wörtern in
Gedanken- striche gesetzt: Unbetont. Endungs-Ä ist kurz u.
nähert sich dem Schwa-Laut. Endungs-s und -i schwankt stark zwischen geschlossenem s und
i. ist aber, je nach dem das eine oder das andere
vor- herrscht, durch einfaches e oder i bezeichnet. Die Diphthonge
is. 1.1s und üs haben in Balzers fallenden, in den andern Gemeinden vorwiegend steigenden oder schwebenden Ton. vi. Ai, ou.
öü sind durchweg fallende Diphthonge. Wo eine Gegenüberstellung der Mundartformen von Triesner- berg gegen jene anderer Gemeinden aufgenommen wurde, ist für erstere die eingelebte
Bezeichnung „walserisch", für letztere einfach „alemannisch" beigefügt. Der liechtensteinische Grundsteuerkataster'), augelegt in den 1860er und 1870er Jahren, teilt das Gebiet jeder einzelnen Gemeinde, abgesehen vom Alpeiigebiete, in
mehrere Fluren und die Fluren in Parzellen ein. Da die Flur- und Parzelleu- nummern im Grnndbnche seinerzeit nachgetragen worden sind, habe ich
die Flurnummern gelegentlich Anfertigung der Auszüge mit- übernommen, wodurch im Vereine mit den Nummern der Wald- sektionen nach der Karte zum Wirtschaftsplau sür die Gemeindc- wälder von 1892'), für den ersten Teil eine Lagebezeichnung gegeben war, die den Standort
eines Flurnamens, abgesehen von einigen wenigen weitläufigen
Katastral-Fluren (z. B. E l. S VI, V, IV u. a.^, verhältnismäßig, nahe umschreibt. Die Nummern der Katastralfluren und
Waldsektionen sind wie im Grundbuch und den )̂ Die die einzelnen Gemeinden betreffenden Blätter erliegen auch bei den bezüglichen Ortsvorstiindc». -) Erliegt im Regierungsnrchive sowie beim fftl. Fvrstomt in Badnz und gcmcindcweise bei den Gcmeindcwaldaufsehcrn.
offenes s —y überoffenes s—A offenes i— i konsonantisches i—i offenes o—o
offenes ö Schwa-Laut —s Velares n (^Z)--^ Zischlaut 8od—S Qnetschlaut tsoli—>ü