Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1911) (11)

— 168 — Dompropst zu Chur. Im Verein mit seinem Neffen, dem Grafen Rudolf von Snlz, einem Sohn seiner Schwester Verena, trat er jetzt das brandisische Erbe an. Am 28. Mürz 1509 verkauften sodanu diese beiden Erben — trotz der Reklamationen von Seiten des Kaisers Maximilian — die Herrschast Maienfeld um 20,000 Gulden an die 3 rätischen Bünde. Im folgenden Jahr überließ der Dompropst sein Anrecht auf die Herrschaften Vaduz, Schellen- berg und Blumeuegg au seinen Neffen Rudolf von Sulz um die Summe vou 12,000 Gl. und gegen Uebernahme aller auf diesem Gebiet lastenden Schulden. Auch hier vermochte Kaiser Maximilian seine Ansprüche — er bezeichnete diese Herrschaften als erledigte Reichslehen — nicht geltend zu machen. Dompropst Johannes zog sich nnn nach Straßburg zurück, wo er ebenfalls eine Domherrenpfrüude besaß. Er starb als sechsundfünfzigjähriger Mann am 10. Oktober 1512 und fand in der St. Andreaskapelle des dortigen Domes seine letzte Ruhestätte. Die Grabschrift bringt die resignierte Stimmung des Ultimus eines berühmten Geschlechtes zum Ausdruck. Sie lautet in deutscher Übersetzuug -. Stehe still, o Wanderer! Du fragst, wer ich bin? Staub und Asche. Wer ich war? Johannes, hervorgegangen aus der edelu uud ehrenfesteu Familie der Freiherren von Brandis. Ihr Name und Wappen sank mit mir ius Grab. Ich war Priester und Dompropst der Kirche zu Chur, auch Domherr allhier. Du fragst endlich, wohin meine Reise? Wohin das Schicksal mich führt. Du aber erfleh' dem Entschlafenen die Ruhe des Himmels. ^ ->< °^ Meine Herren! Ich bin am Schlüsse meiner Ausführungen angelangt. Das schöne Lündchen, in welchem wir heute tagen, lernte unter der mehr als hundertjährigen Herrschast der Grafen von Sulz allmählich bessere Zeiten kennen. Allenthalben brach sich nach und nach in den regierenden Kreisen die Einsicht Bahn, daß die Untertanen nicht der Herren wegen, sondern die Herren der Untertanen wegen da seien und daß die Hauptaufgabe des Regenten iu der materiellen und kulturellen Hebung des Volkes liege.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.