Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1911) (11)

— 160 — das bloß 1100 Mann starke Heer der Eidgenossen die feindliche- Übermacht an. Vergeblich senerte der Herr von Brandis sem Geschütz ans die anstürmenden Schweizer ab, erfolglos führte Hans- von Rechberg seine Reiterei gegen den kriegsgewohnten Gegner: nach kurzem erbittertem Ringen gingen die Schweizer zur Offensive über und bereiteten dem bestürzten Feind eine böse Niederlage. Freiherr Wolshart von Brandis büßte in dieser Schlacht voir. Ragaz sein Banner ein. Die Schweizer aber sangen: Von Brandis, du nntrüwcr man, was hast du geton? du wanst zno Bern cm bnrgcr, das hau ich wol vcrnon, und hatcst ein eid gcjworen zuo den Herren von Bern: den !on, den 'du verdienet hast, den sol man dir geben gern. 
Der lon, der ist dir worden, als ich's vcrnomen ha», darnach hcst dn geworben, dn woltist nit milchig ganz des bist dn wol innen worden' von der Eidgenossen Hand: si Hand dich glert ein ordcn ze Nagaz im Oberland. Die allgemeine Erschöpfung nötigte endlich die kriegführendem Parteien zu eiuem friedlichen Ausgleich. Im Jahre 1452 nahm sodanu der Rat von Bern den Freiherrn von Brandis neuerdings ins Bürgerrecht der Stadt auf. In die Regieruugszeit Wolfharts V. von Brandis fällt die Veräußerung des gesamten westlichen Besitzes. Es scheint, als habe Freiherr Wolfhart V. von Ansang an das Ziel ins Auge gefaßt, allmählich seine Besitzungen im Westen zn veräußern, 
um sich desto sicherer im Osten festzusetzen- Der Vater hatte dnrch Gelddarleihen an Bischof Hartmann nnd Erwerb- von Pfandschaften eine finanziell schwierige Lage geschaffen; auch mußte sich der Sohn sagen, daß für den Adel im Machtgebiet der Stadt Bern keines Bleibens mehr sei- Im Oberland war Bern damals bereits im Besitz des größten Teils des Landes; was an Kirchen- und Herrenbesitz noch vorhanden war, stand durch Burg- recht, Bündnisse und andere Verträge ganz in der Gewalt des mächtig ansgreifendeu Gemeinwesens. Durch den Ankauf der Herr- schaften Signau (1399) und Trachselwald (1408) rückte Berns Machtbereich an die Grenzen der alten Herrschaft Brandis vor; mit dem Erwerb der Landgrafschaft (1406) trat Bern vollends in die Stellung der Obrigkeit, des Staatsoberhauptes in den Gebieten rechts der Aare ein. So lag es im wohlverstandenen Interesse des
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.