Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

GESCHICHTE DES LAIENRICHTERTUMS IN 
LIECHTENSTEIN / ALOIS OSPELT 
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Grundverkehrskommission, nicht jedoch ihre Zu 
ständigkeit. Sie bestand nun «aus dem Vorstand des 
Landgerichtes bzw. dessen Stellvertreter als Präsi 
denten» und vier weiteren Mitgliedern, die «zusam 
men mit vier Ersatzmitgliedern vom Landtag auf 
vier Jahre gewählt» wurden. 247 248 249 250 251 252 253 254 1974 wurde die Zahl 
der Ersatzmitglieder auf zwei reduziert. Jeweils ein 
Landrichter als Präsident und als dessen Stellvertre 
ter waren wie die übrigen Mitglieder vom Landtag 
zu wählen. 255 1992 wurde das Amt des Präsidenten 
und seines Stellvertreters nicht mehr an einen 
Landrichter gebunden. Die Inhaber dieser Ämter 
mussten aber rechtskundig sein. 256 
Beschwerdekommission für Boden 
verbesserungen 
Die 1981 errichtete Beschwerdekommission für Bo 
denverbesserungen hatte «über Beschwerden ge 
gen Einspracheentscheidungen der Ausführungs 
behörde» zu entscheiden. Sie bestand aus dem Prä 
sidenten und zwei weiteren Mitgliedern sowie zwei 
Ersatzmitgliedern, die vom Landtag für eine Amts 
dauer von vier Jahren gewählt wurden. 257 
Regelungskommission 
Die Durchführung von Regelungsverfahren und die 
Entscheidung und Wahrnehmung von bestimmten 
Angelegenheiten der Bürgergenossenschaften wur 
de 1996 einer Regelungskommission übertragen. 
Sie bestand aus einem Landrichter als Präsident 
und vier weiteren Mitgliedern, die zusammen mit 
zwei Ersatzmitgliedern sowie einem weiteren Land 
richter als Stellvertreter des Präsidenten vom Land 
tag auf vier Jahre gewählt wurden. 258 
Beschwerdekommission für Verwaltungs 
angelegenheiten 
Für Beschwerden gegen Verfügungen und Entschei 
dungen in bestimmten Bereichen des Bauwesens, 
des Strassenverkehrs, der Telekommunikation und 
des Wohnungswesens wurde 2000 die Beschwerde 
kommission für Verwaltungsangelegenheiten als 
zuständig erklärt. Sie setzte sich aus fünf Mitglie 
dern und zwei Ersatzmitgliedern zusammen, die 
vom Landtag gewählt wurden. Der Landtag be 
stimmte auch den Präsidenten und Vizepräsiden 
ten, die beide rechtskundig sein mussten. 259 
Schiedsgericht 
Ähnlich bedeutsam wie in den Kommissionen mit 
verwaltungsgerichtlichen Funktionen ist die Stel 
lung von Laien im Schiedsgericht. Das Schiedsge 
richtsverfahren hatte seit dem Mittelalter neben den 
anderen Gerichtsformen eine wichtige selbständige 
Stellung. In ihm waren Laienmitwirkung, Volksnähe 
und Volksverbundenheit über die Jahrhunderte hin 
weg besonders ausgeprägt. Der gesetzliche Rahmen 
für das schiedsrichterliche Verfahren wurde in der 
Zivilprozessordnung von 19 1 2 260 und ihren Novel 
len umschrieben. 
247) Ebenda, S. 1107 f. 
248) Ebenda, S. 1108. 
249) Gesetz vom 14. Dezember 2000 über die Abänderung des 
Gerichtsorganisationsgesetzes (LGB1. 2001, Nr. 30). 
250) Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag über die 
Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes mit Bezug auf das 
Kriminalgericht, 26. Oktober 2000 (Nr. 118/2000). 
251) Steuergesetz vom 11. Januar 1923 (LGB1. 1923, Nr. 2), Art. 2 
und Art. 16. 
252) Gesetz vom 30. Januar 1961 (LGB1. 1961, Nr. 7) über die 
Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz), Art. 5 und 6. 
253) Gesetz vom 31. Januar 1941 über die Veräusserung von 
Grundstücken (LGB1. 1941, Nr. 5), Art. 6 und 7. 
254) Gesetz vom 2. Dezember 1959 über die Veräusserung von 
Grundstücken (Grundverkehrsgesetz), Art. 5. 
255) Gesetz vom 13. November 1974 über den Gmndstückserwerb 
(Grundverkehrsgesetz), Art. 12. 
256) Gmndverkehrsgesetz vom 9. Dezember 1992 (LGB1. 1993, Nr. 
49), Art. 12. 
257) Gesetz vom 25. November 1981 über Bodenverbesserungen 
(LGB1. 1982, Nr. 20), Art. 67 f. 
258) Gesetz vom 20. März 1996 über die Bürgergenossenschaften 
(LGB1. 1996, Nr. 77), Art. 15 f. 
259) Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000 (LGB1. 
2000, Nr. 248), Art. 1, 2 und 4. 
260) Gesetz vom 10. Dezember 1912 über das gerichtliche Verfahren 
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung), LGB1. 
1912, Nr. 9/1, §§ 594-616.
	        

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