Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

68 
schliesslich keine Mehrheit für ein Berufungsrecht 
der Regierung. Die entsprechenden Gesetzesartikel 
wurden abgelehnt, worauf die Regierung die gesam 
te Vorlage zur Revision des Strafprozessrechts zu 
rückzog. 
Einsetzung einer Kommission 
Trotz erheblicher Differenzen innerhalb des Land 
tags, aber auch zwischen Landtag und Regierung, 
war die Notwendigkeit einer Reform des liechten 
steinischen Justizwesens allgemein anerkannt. Es 
war auch Wunsch des Landesfürsten, dass eine zeit- 
gemässe Regelung zustande kam. Deshalb be 
schloss der Landtag 1907, die Justizreform erneut 
zu beraten. Er wählte eine «Siebnerkommission» 
mit dem Auftrag, die Reformwünsche des Landtags 
zu präzisieren und entsprechende Vorschläge zu er 
arbeiten. 129 Im Dezember 1907 kam im Landtag ein 
entsprechender Kommissionsantrag zur Bera 
tung. 130 Die Kommission hatte für ihre Arbeiten den 
Advokaten Josef Peer 131 , damals Bürgermeister von 
Feldkirch, konsultiert. In ihrem Bericht, der sich im 
Wesentlichen mit Peers Stellungnahme deckte, war 
festgehalten, dass «die Justizreform nicht ein Flick 
werk, sondern ganze Arbeit» werden solle. Es müs 
se daher «im Zivil- und Strafverfahren die moderne 
Gesetzgebung, die sich in Österreich trefflich be 
währt habe, zur Einführung kommen.» Dement 
sprechend habe an Stelle der alten gesetzlichen Be 
weisregeln das Prinzip der freien Be weis Würdigung 
zu gelten. Konsequenterweise müsse aber auch bei 
der zweiten Berufungsinstanz dieses Prinzip gelten, 
und die Verhandlungen müssten auch bei dieser In 
stanz öffentlich und mündlich stattfinden. Eine 
wirksame Reform sei nur möglich, wenn die zweite 
Instanz mit öffentlichem und mündlichem Verfah 
ren im Lande selbst errichtet werde. Für Strafsa 
chen wurde ein vierköpfiger Senat, bestehend aus 
zwei Berufsrichtern und zwei Laienschöffen, für zi 
vilrechtliche Rekurssachen ein dreiköpfiges Rich 
terkollegium mit einem Berufsrichter und zwei Lai 
enschöffen vorgeschlagen. Als oberster Gerichtshof 
sollte neu an Stelle des Oberlandesgerichts in Inns 
bruck das liechtensteinische Appellationsgericht in 
Wien treten. Weiters sollte die Institution der Staats 
anwaltschaft geschaffen und dazu neben dem Land 
richter ein weiterer juristischer Beamter angestellt 
werden. Der neue Beamte sollte auch mit Verwal 
tungsstrafsachen betraut werden. Gemäss einstim 
mig verabschiedetem Antrag sollte die Regierung 
diese Vorschläge zu einer Justizreform zur Kenntnis 
nehmen und die entsprechenden Gesetzesentwürfe 
bald vorlegen. 132 
Kontroverse Debatte 
In der Landtagssitzung vom 14. Dezember 1907 
führte der Antrag der Siebnerkommission zu einer 
teilweise hitzigen und ungewohnt langen Debatte. 
Der Kommissionsvorsitzende Albert Schädler be 
tonte eingangs die Notwendigkeit und Bedeutung 
der vorgeschlagenen Justizreform. Er meinte u. a.: 
«Wenn unser Land auch noch so klein ist und infol 
ge dessen die Einführung mancher kultureller Insti 
tutionen wegen der Anpassung an unsere besonde 
ren Verhältnisse mit Schwierigkeiten verbunden ist, 
so haben wir doch nach unserer ganzen Entwick 
lung den Rechtsanspruch und die Pflichten eines 
Kulturstaates und können daher in einer so wichti 
gen Angelegenheit, wie die Justizpflege ist, nicht 
rückständig bleiben.» 133 Seitens der Befürworter 
wurde die Verlegung des Obergerichts ins Land und 
das damit ermöglichte mündliche und öffentliche 
Verfahren auch in der zweiten Instanz als «eine der 
wichtigsten Errungenschaften auf dem Gebiete der 
Justizpflege» bezeichnet. Mit Bezug auf das damals 
neu errichtete repräsentative Regierungsgebäude 
meinte ein anderer: «Wenn die Erstellung unseres 
Amtsgebäudes und die moderne Ausstattung der 
Lokale die Finanzkraft des Landes nicht überstiegen 
habe, so könne es auch nicht am Platze sein, dass in 
demselben Gebäude die Justiz im Zivil- und Straf 
prozess nach einem Verfahren gehandhabt werde, 
welches mit den anderen Anschauungen in Kultur 
staaten nicht mehr in Einklang zu bringen sei.» Ge 
gen den Kommissionsantrag äusserten sich die drei 
fürstlichen Abgeordneten. Sie erachteten die Kosten 
der vorgeschlagenen Reform als eine zu hohe und 
unverhältnismässige Belastung für den Staatshaus 
halt und sprachen sich für eine Gesetzesrevision auf 
der Basis der im Vorjahr beratenen Regierungsvor-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.