Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

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Bundes und des DM.01-AV-OS mit speziellen Anpas 
sungen für Liechtenstein entstanden. Die Legende 
für den Plan für das Grundbuch wurde komplett von 
der Schweiz übernommen. 
Im Sommer 2004 wurde der Begriff Geodatenin- 
frastruktur (GDI) geprägt und durch einen Be 
schluss der Regierung besiegelt. Er löste den bis da 
hin gebräuchlichen Begriff LIS/GIS ab. 
DAS NEUE FIXPUNKTNETZ 
Die Erneuerungen der Landesvermessung in der 
Schweiz haben auch in Liechtenstein zu Erneue 
rungsarbeiten geführt. 1997 wurde das Bundesamt 
für Landestopographie beauftragt, ein Konzept für 
die Behandlung der Fixpunkte der Parzellarvermes 
sung zu erarbeiten. Dabei war die Erneuerung so 
wohl des Lagefixpunktnetzes, also der Triangulati 
onsfixpunkte, als auch des Höhenfixpunktnetzes vor 
gesehen. 
Aufbauend auf diesem Bericht wurden die Fix 
punkte neu gemessen und den Erfordernissen ent 
sprechend in den bisherigen und neuen Bezugsrah 
men gebracht und auch Bezug zu Punkten in den 
angrenzenden Kantonen St. Gallen und Graubün 
den genommen. Diese Arbeiten konnten im Jahr 
2004 abgeschlossen werden. 
Bezüglich der Höhen hat das Bundesamt für Lan 
destopographie vorab entschieden, den Bezugsrah 
men auf dem alten Höhenrahmen LN 02 verbleiben 
zu lassen. Eine Überprüfung des liechtensteinischen 
Nivellementnetzes ergab, dass gegenüber dem 
Schweizerischen im Rheintal Unstimmigkeiten von 
wenigen cm Vorlagen. Im Berggebiet waren es etwa 
25 cm. Weil das Gebrauchshöhennetz in Liechten 
stein in sich relativ homogen war und die Anpas 
sung an das Schweizer Landesnivellement beachtli 
che Aufwendungen und Fehlerquellen, nicht zuletzt 
im Fachgebiet des Siedlungswasserbaus, mit sich 
gebracht hätte, entschloss man sich, das bisherige 
Gebrauchshöhennetz zu belassen und nur Unstim 
migkeiten einzelner Punkte zu bereinigen. Der Feh 
ler für das Berggebiet wurde durch Einführung ei 
nes spezifischen Höhenmassstabes ausgeglichen. 
Gleichzeitig wurden die Berechnungsarbeiten 
zur neuen Dreiecksvermaschung (FINELTRA, das 
Programm von swisstopo für die Transformation 
zwischen den Bezugsrahmen LY 03 und LY 95) für 
das neu definierte Lagefixpunktnetz aufgenommen. 
Eine Besonderheit stellt das bekannte Rutschgebiet 
Triesenberg dar. Innerhalb des Rutschgebietes wur 
den keine Transformationsstützpunkte definiert 
und das ganze Rutschgebiet über die FINELTRA- 
Vermaschung grossräumig auf LY 95 transformiert. 
Das sanierte Fixpunktnetz bildet nun die Grundlage 
für amtliche Vermessung, die nun in Schritten eben 
falls in den Bezugsrahmen LY 95 zu überführen ist. 
DAS NEUE VERMESSUNGSGESETZ 
Das neue Vermessungsgesetz wurde im Frühjahr 
2005 in Kraft gesetzt. Unmittelbar darauf wurde 
auch die zugehörige Verordnung erlassen. Im neuen 
Gesetz wurde den längst vollzogenen Änderungen 
in mehreren Bezügen Rechnung getragen, Boden 
nutzung, Bodenzusammenlegungen, -umlegungen 
und -Verbesserungen sollten mit Neuvermessungen 
einhergehen. 
Es fehlte auch eine klare Unterscheidung der 
rechtlichen Stellung der neuen Grundbuchpläne, die 
nach dem damals neuen Gesetz hergestellt waren 
und denjenigen des Altkatasters. Die rechtliche Re 
levanz des Altkatasters war im Gesetz nicht behan 
delt. Man war offenbar der Ansicht, die Neuvermes 
sung des ganzen Landes sei eine kurzfristige Ange 
legenheit. Die Pläne des Altkatasters waren aber 
Pläne für das Grundbuch und blieben das für viele 
Jahre. Das alte Gesetz aber war ausser Kraft. Das 
Sachenrecht des Jahres 1923 enthielt den folge 
schweren Artikel 48 mit dem Wortlaut: «Die Gren 
zen werden durch die Abgrenzungen auf dem 
Grundstück selbst angegeben. Ihre Richtigkeit wird 
vermutet.» Damit hatte der Altkatasterplan eine nur 
sehr geringe Rechtskraft. Dennoch war er für 
Grenzfestlegungen in den meisten Fälle das wich 
tigste und wohl auch das richtigste Dokument. 
Grenzverläufe auf dem Feld konnten sich durch 
Nutzungsänderungen oder -gewohnheiten auch
	        

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