Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

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DIE REFORM DER AMTLICHEN 
VERMESSUNG IN DER SCHWEIZ 
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement 
hatte im Jahr 1982 eine Projektorganisation für eine 
Reform der amtlichen Vermessung auszuarbeiten. 
Im Jahr 1987 gab die eidgenössische Vermessungs 
direktion die Broschüre «Die Zukunft unseres Bo 
dens» als Schlussbericht der Projektleitung RAV 
(Reform der Amtlichen Vermessung) heraus. 
Der Lösungsvorschlag sah vor, den bisherigen In 
formationsinhalt der amtlichen Vermessung, das 
heisst den Grundbuchplan, neu zu gliedern und mit 
raumbezogenen Daten aus thematischen Nachbar 
bereichen zu erweitern. Die Gliederung sollten In 
formationsebenen sein, die einzeln oder in Kombi 
nation bzw. in Verschnitt mit anderen zu betrachten 
sind. Im sogenannten Grunddatenkatalog sollten die 
für die ganze Schweiz verbindlich zu erfassenden 
Daten der amtlichen Vermessung definiert werden. 
Optional sollten von den Kantonen weitere Daten 
oder Ebenen erfasst werden können. Der Grundda 
tenkatalog war in folgende Ebenen zu gliedern: Fix 
punkte, Bodenbedeckung, Einzelobjekte und Lini 
enelemente, Nomenklatur, Grundeigentum, unterir 
dische Leitungen, Höhen und die administrative 
Einteilung. 
Die Umsetzung dafür sah vor, Computerprogram 
me zu benutzen. Als zentrales Element sollen Daten 
banken angelegt werden, in denen alle Informatio 
nen abgespeichert und je nach den Bedürfnissen in 
beliebiger Kombination jederzeit abrufbar werden 
sollen. Dieser neuen Informationsstruktur wurde 
der Name «Land-Informations-System (LIS)» verlie 
hen. 
Die Bemühungen führten schliesslich zur Inkraft 
setzung der «Verordnung über die Amtliche Vermes 
sung (VAV)» vom 1. Januar 1993. 
DIE AMTLICHE VERMESSUNGS 
SCHNITTSTELLE 
Bei der Anwendung von EDV-Systemen, bedingt die 
Forderung nach Methodefreiheit auch ein ungehin 
derter Austausch von Daten verschiedener Forma 
te. Ausserdem müssen Daten von hoher Bedeutung 
in einem absolut beständigen Format abgespeichert 
werden. Eine dafür geeignete Datenbeschreibungs 
sprache muss Daten und Definitionen als geogra 
phisches Modell der Wirklichkeit derart erfassen 
und aufbereiten, dass dieses Modell von den ver 
schiedensten einschlägigen Programmen eindeutig 
identifiziert und exakt nachgebildet werden kann. 
Es musste also ein Programm entwickelt werden, 
das diese Anforderungen erfüllt und als rechtskräf 
tiger Standard legitimiert wird. Das Ergebnis davon 
war die Geodatenbeschreibungssprache INTERLIS, 
die eine Modellierung und Integration von Geodäten 
erlaubt und den Datenaustausch zwischen verschie 
denen Geoinformationssystemen ermöglicht. Seit 
1998 ist INTERLIS als offizielle Norm für den Daten 
austausch innerhalb der Amtlichen Vermessung 
(AV) gesetzlich vorgeschrieben. 
DIE NEUE LANDESVERMESSUNG 
IN DER SCHWEIZ 
Neben den Reformen der amtlichen Vermessung er 
forderten auch die neuen Entwicklungen, insbeson 
dere die elektronische Distanzmessung mit den 
Möglichkeiten der EDV und vor allem die Verfügbar 
keit der globalen Navigations-Satelliten-Systeme 
(GNSS), im Konkreten der zivilen Nutzbarmachung 
des Global Positioning Systems (GPS), des Navigati 
onssystems des US-amerikanischen Verteidigungs 
ministeriums, eine Überarbeitung der Grundlage 
daten. 
Das Bundesamt für Landestopographie hat im 
Jahr 1987 das Projekt LV95 für einen neuen, dreidi 
mensionalen Bezugsrahmen gestartet. Der Funda 
mentalpunkt des neuen Fixpunktnetzes wurde die 
Geostation Zimmerwald bei Bern. Die neue Landes 
vermessung bezieht sich dabei auf zwei neue Be
	        

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