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DIE REFORM DER AMTLICHEN
VERMESSUNG IN DER SCHWEIZ
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
hatte im Jahr 1982 eine Projektorganisation für eine
Reform der amtlichen Vermessung auszuarbeiten.
Im Jahr 1987 gab die eidgenössische Vermessungs
direktion die Broschüre «Die Zukunft unseres Bo
dens» als Schlussbericht der Projektleitung RAV
(Reform der Amtlichen Vermessung) heraus.
Der Lösungsvorschlag sah vor, den bisherigen In
formationsinhalt der amtlichen Vermessung, das
heisst den Grundbuchplan, neu zu gliedern und mit
raumbezogenen Daten aus thematischen Nachbar
bereichen zu erweitern. Die Gliederung sollten In
formationsebenen sein, die einzeln oder in Kombi
nation bzw. in Verschnitt mit anderen zu betrachten
sind. Im sogenannten Grunddatenkatalog sollten die
für die ganze Schweiz verbindlich zu erfassenden
Daten der amtlichen Vermessung definiert werden.
Optional sollten von den Kantonen weitere Daten
oder Ebenen erfasst werden können. Der Grundda
tenkatalog war in folgende Ebenen zu gliedern: Fix
punkte, Bodenbedeckung, Einzelobjekte und Lini
enelemente, Nomenklatur, Grundeigentum, unterir
dische Leitungen, Höhen und die administrative
Einteilung.
Die Umsetzung dafür sah vor, Computerprogram
me zu benutzen. Als zentrales Element sollen Daten
banken angelegt werden, in denen alle Informatio
nen abgespeichert und je nach den Bedürfnissen in
beliebiger Kombination jederzeit abrufbar werden
sollen. Dieser neuen Informationsstruktur wurde
der Name «Land-Informations-System (LIS)» verlie
hen.
Die Bemühungen führten schliesslich zur Inkraft
setzung der «Verordnung über die Amtliche Vermes
sung (VAV)» vom 1. Januar 1993.
DIE AMTLICHE VERMESSUNGS
SCHNITTSTELLE
Bei der Anwendung von EDV-Systemen, bedingt die
Forderung nach Methodefreiheit auch ein ungehin
derter Austausch von Daten verschiedener Forma
te. Ausserdem müssen Daten von hoher Bedeutung
in einem absolut beständigen Format abgespeichert
werden. Eine dafür geeignete Datenbeschreibungs
sprache muss Daten und Definitionen als geogra
phisches Modell der Wirklichkeit derart erfassen
und aufbereiten, dass dieses Modell von den ver
schiedensten einschlägigen Programmen eindeutig
identifiziert und exakt nachgebildet werden kann.
Es musste also ein Programm entwickelt werden,
das diese Anforderungen erfüllt und als rechtskräf
tiger Standard legitimiert wird. Das Ergebnis davon
war die Geodatenbeschreibungssprache INTERLIS,
die eine Modellierung und Integration von Geodäten
erlaubt und den Datenaustausch zwischen verschie
denen Geoinformationssystemen ermöglicht. Seit
1998 ist INTERLIS als offizielle Norm für den Daten
austausch innerhalb der Amtlichen Vermessung
(AV) gesetzlich vorgeschrieben.
DIE NEUE LANDESVERMESSUNG
IN DER SCHWEIZ
Neben den Reformen der amtlichen Vermessung er
forderten auch die neuen Entwicklungen, insbeson
dere die elektronische Distanzmessung mit den
Möglichkeiten der EDV und vor allem die Verfügbar
keit der globalen Navigations-Satelliten-Systeme
(GNSS), im Konkreten der zivilen Nutzbarmachung
des Global Positioning Systems (GPS), des Navigati
onssystems des US-amerikanischen Verteidigungs
ministeriums, eine Überarbeitung der Grundlage
daten.
Das Bundesamt für Landestopographie hat im
Jahr 1987 das Projekt LV95 für einen neuen, dreidi
mensionalen Bezugsrahmen gestartet. Der Funda
mentalpunkt des neuen Fixpunktnetzes wurde die
Geostation Zimmerwald bei Bern. Die neue Landes
vermessung bezieht sich dabei auf zwei neue Be