Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2010) (109)

«EIER-, MILCH- UND SEIFENPUNKTE, ANBAU 
PFLICHT UND EINMACHKURS» / PETER GEIGER 
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Brot bot ebenso Verlockungen. Immer wieder 
mussten Strafen gegen Bäcker verhängt werden, 
weil sie frisches Brot verkauften. Die Fälle waren 
nicht schwerwiegend, doch gaben sie Anlass zu Be 
schwerden und Ärger. 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 Brot wurde ab dem Früh 
jahr 1944 mit Kartoffelmehl gestreckt. Flugs brach 
te der <Nebelspalter> die Karikatur dazu: «Fräulein 
Pommes de terre und Herr Korn - Vermehlte». 43 
Die liechtensteinischen Metzgereien wurden An 
fang 1944 durch Funktionäre des Eidgenössischen 
Kriegs-Ernährungs-Amtes kontrolliert. Das ungüns 
tige Ergebnis lautete, 
«dass sämtliche Metzgei; allerdings in verschiede 
nem Ausmasse, Wider handlangen gegen die kriegs 
wirtschaftlichen Vorschriften über die Fleischratio 
nierung begangen haben.» 
25) Vgl. z. B. Fett, Rechenschaftsbericht 1941, S. 106. 
26) Zeitzeugen-Interview mit Peter Amann, Vaduz, geführt von Peter 
Geiger, 26. November 2008. 
27) Rechenschaftsbericht 1946, S. 142. 
28) Regierungsbeschluss vom 25. August 1945, LLA RF 228/21. 
29) LLA RF 224/137. 
30) Schlussbericht des Kriegswirtschaftsamtes. In: Rechenschaftsbe 
richt 1948, S. 182. 
31) Eigene Berechnung. 
32) Regierung an die Gemeinden, 12. April 1940, LLA RF 196/38. 
33) Weisung der Regierung (Dr. Vogt) an alle Lebensmittelhändler, 
7. Dezember 1939, LLA RF 186/51. 
34) Regierung an Gewerbegenossenschaft, 8. Januar 1940, LLA RF 
186/51. 
35) Regierung an alle Vorsteher, 5. November 1940, LLA RF 196/43. 
36) Zeitzeugen-Interview mit Peter Amann, Vaduz, geführt von Peter 
Geiger, 26. November 2008. 
37) Brief («Eine junge Mutter»), Triesenberg, an Regierung, 18. Juli 
1941; Regierungssitzung vom 24. Juli 1941, LLA RF 203/14. 
38) Zeitzeugen-Interview mit Peter Amann, Vaduz, geführt von Peter 
Geiger, 26. November 2008. 
39) Mündliche Mitteilung von Elmar Batliner, Eschen, an Peter 
Geiger, 1992. 
40) Bekanntmachung der Regierung (Dr. Vogt) vom 31. Oktober 
1941, LLA RF 203/14. 
41) Schweizerische Kriegswirtschaft, S. 476-479. 
42) LLA RF 203/14. - Rechenschaftsbericht 1941, S. 108. 
43) Der Nebelspalter, Rorschach, 23. März 1944. 
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT 
IR Mahlzeitencoupons 
• “ (gültig ab 1, April 1941 bis auf weiteres) 
Die Mahlzeitencoupons berechtigen ausschliesslich zum Bezug Coupon pflichtiger 
Speisen und Mahlzeiten. Sie sind bei der Bestellung abzugeben. 
Jeder Missbrauch der Coupons, Insbesondere Eintausch derselben gegen Waren, 
sowie Abgabe und Bezug Coupon pflichtiger Speisen und Mahlzeiten ohne gleich 
zeitige Einlösung der entsprechenden Coupons sind strafbar. 
55 Z7J 
■ JÄH FEITEN 
IV) Coupon 
M AHLZEITEN 
Coupon 
■ JAHLZEITEN ft I MIMEN UMREITEN 
IVI Coupon IVI Coupon IVI Coupon 
«Vermehlte». Wohlwollen 
de Satire zur Einführung 
von Kartoffelbrot 1944, 
Nebelspalter, 23. März 
1944, Titelblatt. 
Mahlzeitencoupons 1941.
	        

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