Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

DIE FELDKIRCHER JESUITEN IM KAMPF GEGEN HEXEN UND DÄMONEN / MANFRED TSCHAIKNER lehnend gegenübergestanden, müssten ihre Auf- zeichnungen, die ja ohnehin nicht für die Öffentlich- keit, sondern nur für die Ordensobrigkeit verfasst wurden, wenigstens eine Andeutung von Kritik da- ran enthalten. Die gerichtlichen Hexenverfolgungen fanden denn auch im folgenden Jahr eine Fortsetzung, de- ren Rechtmässigkeit von den daran mitwirkenden Feldkircher Jesuiten in den «Litterae annuae» wei- terhin nicht in Frage gestellt wurde. Sie enthalten neuerlich keine Mitleidsbezeugung gegenüber den Opfern oder gar eine Distanzierung von den Prozes- sen, sondern nur die Darlegung eines besonders bussfertigen Einzelschicksals. Gleichzeitig werden die Angeklagten ausdrücklich als «Maleficos», als «Übeltäter» oder «Schadenzauberer», und nicht als «Opfer» bezeichnet. Die Patres, heisst es in den «Litterae annuae», waren damals auf verschiedenste Weise seelsorge- risch tätig, unter anderem ... ad malevicos in vicino comitatu Vaduziano ani- mandos pro morte pie opperendam. Ex quibus fae- mina fuit, quae hortantem confessarium, ne oculis per viam evageretur sed vel coelum quod poeniten- tibus pateret, vel crucifixum suum intueretur, tarn obedienter auduit, ut per spatium quatuor horarum quibus professio duravit et executio ne semel qui- dem alio quam ad crucifixum, suum respicere sit de- prehensa quem osculis creberrime fatigavit et in- trepide supplicium sustinuit.50 ... um die Übeltäter/Schadenzauberer in der be- nachbarten Grafschaft Vaduz fromm auf den Tod vorzubereiten. Unter ihnen war eine Frau, die den Beichtvater, der sie ermahnte, nicht mit den Augen über die Strasse zu schweifen, sondern entweder den Himmel, der den Reuigen offen stünde, oder sein Kreuz zu. betrachten, so gehorsam anhörte, dass sie für die Dauer der vier Stunden, die die Beichte und die Hinrichtung in Anspruch nahmen, auch nicht nur ein einziges Mal ertappt worden wäre, irgend- wo anders hinzublicken als auf sein Kreuz, das sie mit Küssen überhäufte; und sie nahm die Hinrich- tung unerschrocken auf sich. 
Die jesuitischen Jahresberichte belegen, dass in Va- duz 1667 und 1668 Hexenprozesse geführt wur- den.51 In den folgenden Jahren hingegen fanden kei- ne mehr statt. In der erwähnten «Historia Societatis Veldkir- chensis» aus dem 18. Jahrhundert steht unmittel- bar vor den Darlegungen zu den Hexenverfolgungen des Jahres 1667 folgende Bemerkung: Nocturni agrestium conventus-'2 opera nostrorum sublati. proposita severa poena per omnes dicasterii Veldkirchensis paroccias. Nächtliche Zusammenkünfte von Bauern wurden durch das Bemühen der Unseren unter Androhung einer strengen Strafe in allen Pfarreien der Herr- schaft Feldkirch unterbunden. Der Kirchenhistoriker Ludwig Rapp verstand diesen Satz dahingehend, dass damals «die nächtlichen Versammlungen der Hexen im Gerichtsbezirke Feldkirch» verboten worden seien.53 Bereits in ei- nem Artikel aus dem Jahr 1999 wurde daraufhinge- wiesen, dass mit den «Konventen» keine Hexensab- bate, sondern die bei der (ländlichen) Bevölkerung beliebten «Heimgärten» oder «Stubaten» gemeint waren.54 47) BHStA München, Jesuitica, Nr. 111.1667. S. 49. 48) Rapp (wie Anm. 6), S. 144-145. 49) Bischöfliches Archiv Chur. Historia Societatis Veldkirchensis a prima sui in urbem admissione, in compendium redacta ex historia Collegii et annuis libris. S. 14; zitiert bei Tschaikner (wie Anm. 16). S. 337. 50) BHStA München. Jesuitica, Nr. 111. 1668, S. 53. 51) Die Namen von Opfern sind angeführt bei Tschaikner. Teufel (wie Anm. 12). S. 19-20. 52) In den «üttorae annuae» ist die Rede von nocturni furünique conventus apud agrestem, also von «nächtlichen verstohlenen Treffen bei einem Bauern»; BHStA München, Jesuitica. Nr. 111, 1667, S. 49. 53) Rapp (wie Anm. 6), S. 148. 54) Tschaikner (wie Anm. 16). S. 337-338. 223
	        

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