Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

DER EINFLUSS SPANIENS AUF DIE HERRSCHAFTEN VADUZ UND SCHELLENBERG / KATHARINA ARNEGGER Untertanen wurde ihr Vermögen von der Vaduzer Obrigkeit konfisziert. Teil dieser Konfiskationsgel- der erhielt der Graf von Hohenems. Diese konfis- zierten Güter samt deren Interessen der hinterlas- senen Erben mussten von der Herrschaft und der Obrigkeit von Vaduz zurückgezahlt werden, was bis zum Jahr 1699 laut dem Fürstabt noch nicht voll- ständig geschehen war. Deshalb hofften die Erben der hingerichteten Personen, dass sie durch den Verkauf der beiden Herrschaften zu ihrem Geld kommen könnten. Nun bat der Fürstabt den Kaiser um dessen Zustimmung zum Verkauf von Vaduz. Er glaubte ausserdem, dass mit dem Verkaufserlös auch die 60 000 Gulden Schulden, die auf der Graf- schaft Hohenems lagen, bezahlt werden könnten.102 Der Fürstabt von Kempten war, wie aus seinen Brie- fen hervorgeht, überzeugt, dass die vielen Hexen- prozesse zu einer so starken Abneigung in der Be- völkerung gegen die Familie Hohenems geführt hat- ten, dass es für die Grafen von Hohenems inzwi- schen schwierig bis unmöglich geworden war, ihre Landesherrschaft erfolgreich auszuüben. Verstärkt wurde diese Grundstimmung noch durch das vom Fürstabt in Auftrag gegebene Salzburger Rechtsgut- achten aus dem Jahr 1682, in dem die Unschuld al- ler hingerichteten Personen verifiziert worden war.103 Der Fürstabt befürwortete daher gegenüber dem Kaiser sehr nachdrücklich einen raschen Ver- kauf von Vaduz.104 Gegen einen raschen Verkauf der Grafschaft Va- duz wehrte sich aber Graf Königsegg-Aulendorf lan- ge Zeit, denn er befürchtete als Vormund des Grafen Franz Wilhelm Maximilian von Hohenems, dass sein Mündel übervorteilt werden könnte. Gleichzei- tig sah er es als seine Pflicht an, die Interessen sei- nes Mündels betreffend die Erhaltung des hohen- emsischen Fideikommisses zu vertreten.105 Daher musste für Vaduz ein gleichwertiges Lehen als Be- standteil des Fideikommisses gefunden werden, das im Erwerb jedoch billiger als Vaduz sein konnte, weil es nicht reichsunmittelbar sein musste. Denn Sitz und Stimme auf dem Reichstag hatte die Fami- lie Hohenems auch ohne Vaduz und Schellenberg weiterhin mit ihren Lehen Lustenau und Hohen- ems.106 
Nachdem sich diese Verhandlungen über Jahre weiter hinzogen und gleichzeitig die Zinsen der ver- blieben Schulden kräftig weiter wuchsen, fand man schliesslich eine Lösung, die allen Seiten genehm war und den bestehenden Wert des Fideikommisses der Familie nicht minderte. Mit dem Kaufschilling für Vaduz von 290 000 Gulden wollte man die Herr- schaft Bistrau in Böhmen um 268 000 Gulden kau- fen und sie anstelle von Vaduz dem Fideikommiss einverleiben. Auf diese Weise konnten zwar nicht 95) Deshalb fragte der Reichshofrat beim Kaiser Leopold I. an, ob dieser den spanischen Gouverneur Diego Felipe de Guzmän, Mar- ques de Leganes, zu einer Bezahlung des ausständigen Gehalts von Jakob Hannibal III. von Hohenems bewegen könnte; OeStA, HHStA Wien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 262. Fasz. 2, fol. 358v. 96) Vgl. Aufstellung der ungefähren Schulden der Grafschaft Vaduz aus dem Jahr 1697, die insgesamt 191 936 Gulden 16 Kreuzer ausmachten, OeStA, HHStA Wien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 262. Fasz. 1, fol. 421-424. Und Aufstellung der Schulden der Herrschaft Schellenberg vom 24. Dezember 1696 in der Höhe von zirka 67 050 Gulden. OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 262. Fasz. 1, fol. 45-47. 97) Betreffend den Verkauf von Schellenberg und Vaduz vgl. Seger (wie Anm. 22), S. 30-45. 98) Schreiben des Grafen Jakob Hannibal III. von Hohenems an den Kaiser Leopold I., 1698 November 31, OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 263. Fasz. 1, fol. 590-594. 99) Aufstellung, welche Schulden mit 15 000 Gulden aus dem Verkauf von Schellenberg bezahlt wurden, OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 264. Fasz. 3, fol. 22-23. 100) Aufstellung, welche Schulden mit 100 000 Gulden aus dem Verkauf von Schellenberg bezahlt wurden, OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 265. Fasz. 1, fol. 202-215. 101) Kopie des Kaufvertrags von Schellenberg, OeStA, HHStAWien. RHR, Grat, et Feud. Reichslehensakten dt. Exp. Kart. 99, unfol. 102) Der Kemptener Fürstabt Rupert von Bodman an den Kaiser Leopold L, Kempten 1699 Januar 15. OeStA, HHStA Wien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 263. Fasz. 1, fol. 640-648. 103) Rechtsgutachten der Juristischen Fakultät von Salzburg aus dem Jahr 1682, OeStA, HHStA Wien, RHR, Jud. Den. Ant. Kart. 96. Fasz. 2, fol. 1-281. 104) Bericht des Kemptener Fürstabts Rupert von Bodman an den Kaiser Leopold L, Kempten 1702 Januar 28, OeStA, HHStAWien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 263. Fasz. 2, fol. 190-205. 105) Wie Anmerkung 77. 106) Gutachten des Kemptener Fürstabts Rupert von Bodman für den Kaiser Leopold L, Kempten 1699 Januar 15, OeStA, HLIStA Wien, RHR, Jud. Den. Ree. Kart. 263. Fasz. 1, fol. 640-648. 205
	        

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