Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

Die Stadt Maienfeld, von Süden her gesehen. Feder- zeichnung aus dem Jahr 1674, angefertigt von Jo- hann Meyer. DIE BEGNADIGUNG DES HANS WAL Am 25. März 1499, als die Truppen des Schwäbi- schen Bundes von Frastanz aus ins Rheintal vorge- drungen waren und Garns zerstört hatten, setzte sich Hans Wal von Glarus mit grosser Tapferkeit ge- gen eine schwäbische Übermacht von 20 Reitern durch, indem er mit seinem langen Spiess drei Rei- ter aus dem Sattel warf.75 Hans Nick forderte Wal auf, sich ihm in eine freundliche Gefangenschaft zu begeben; er versprach ihm, sein Leben zu schonen. Wal folgte dieser Aufforderung. Nick liess ihn hinten auf seinem Pferd Platz nehmen und ritt so in Feld- kirch ein, wo eine grosse Zuschauermenge diesem Schauspiel folgte. Danach schickte ihn Nick mit ei- ner vom ihm gesiegelten Urkunde nach Hause, in der er ihm seine Tapferkeit bescheinigte. Zu diesem Akt der Humanität fügt Ulrich Campell die Bemer- kung an, dass sie den vier zuvor in Vaduz und Mai- enfeld ergriffenen Herren von Brandis, die bei den Schweizern und Bündnern in Gefangenschaft lagen, nützlich gewesen ist («Ulis etiam quatuor Brandi- siensibus, qui ante Valdulcii atque Majaevultii capti 
apud Helvetios Raetosque vincti servabantur, haud inutilis fuit»).76 Nick von Brandis verstärkte später diese Geste gegenüber dem Stand Glarus noch da- durch, dass er der dortigen Kirche ein vergoldetes Kreuz mit einer eingeschlossenen Kreuzpartikel schenkte, wenn auch als Zeichen dafür, dass die Eid- genossen seinen gefangenen Sohn freigelassen hatten.77 Zweifellos war auch diese Schenkung für die gefangenen Brandiser 
Brüder haud inutilis (nicht unnützlich). DIE SCHLACHT BEI FRASTANZ AM 20. APRIL 1499 Am 20. April 1499 in der denkwürdigen Schlacht bei Frastanz handelte Nick sich gar den Vorwurf des Verrates und der Feigheit ein. Als Befehlshaber der Reiterei hatte er angeblich der Schlacht, in der die Eidgenossen einen überwältigen Sieg errangen, aus sicherer Distanz zugeschaut, ohne in das Geschehen einzugreifen. Dieses Verhalten wurde bisher meist nur vordergründig so gedeutet, als wären er und die adligen Ritter nur auf ihre persönliche Sicherheit 172
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.