Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

DIE URBARE DER GRAFSCHAFT VADUZ DORIS KLEE Kanzlei und das Archiv in Vaduz verweist 1808 auch Hofrat Hauer. Von ihm erfahren wir zudem, dass die verschiedenen Schriftstücke im Archiv gebündelt, mit einem Index versehen und nach festgehaltenen Kriterien abgelegt wurden. Die Aufbewahrungsorte beziehen sich alle auf das sulzisch-hohenemsische Urbar, ebenso die Ver- weise von Hofrat Hauer und Landvogt Schuppler. Über den Verbleib des brandisischen Urbars ist nichts bekannt. Folgende ehemalige Aufbewahrungsorte des sul- zisch-hohenemsischen Urbars konnten erschlossen werden: - Stockurbar des Kaspar von Hohenems, identisch mit dem im Kaufvertrag (1712) erwähnten Original-Urbar, Aufbewahrungsort: Archiv Ho- henems. - Urbarabschrift, möglicherweise identisch mit der im Kaufvertrag (1712) erwähnten <schlechten> Abschrift, eventuell identisch mit Abschrift B oder C. Aufbewahrungsort: Archiv Hohenems. - Vaduzer Original, Vorlage für Abschrift B und C. Aufbewahrungsort: Vaduzer Archiv, wurde 1701 dem Notar in Kempten zur Beglaubigung von Abschrift B vorgelegt. - Abschrift A (1682). Aufbewahrungsort: Vaduzer Amtsstube, Kanzlei oder Archiv. - Abschrift B (1701), Vorlage für Ausführungen Hauers und Schupplers. Aufbewahrungsort: Vaduzer Kanzlei oder Archiv. - Abschrift C, Vorlage für Ausführungen Schupp- lers. Aufbewahrungsort: Vaduzer Kanzlei oder Archiv. 
155) So beispielsweise «Marent» für «Vesperbrod - Imbiss», «Mäh- ninen» für «Zugvieh» oder «Walsern» für «Triesenbergern, Ansied- ler aus Wallis», vgl. Vogt, Lokalisierungs-Bericht (wie Anm. 142), S. 146-149. 156) Zur Inhaltsübersicht und Situierung des Berichts vgl. Ospelt, Landesbeschreibung (wie Arim. 41), S. 195-213. 157) Ebenda, S. 217-282, respektive S. 1-105 im Originaltext. 158) Ebenda, S. 106-150, respektive S. 151-260 im Originaltext. 159) Von Scbuppler stammt beispielsweise eine Randnotiz zu einem Lehensträger: «Zinnst a[nn]o [1)812 Andreas Tanner und Consor- ten», LUB 1/4, S. 73/403. 160) Ospelt, Landesbeschreibung (wie Anm. 41), S. 57/252: vgl. auch LUB 1/4, S. 25/354. 161) Ospelt. Landesbeschreibung (wie Anm. 41), S. 171/338. 162) Ebenda, S. 138/306 oder S. 140/307. 163) Ebenda, S. 152/315. 164) Vgl. LLA Vaduz. AM 1, fol. 37, resp. LLA Vaduz, AM 3. S. 81 f. 151) Ebenda. Beilage 4, Punkt 41. S. 137. 152) Vogt, Lokalisierungs-Bericht (wie Anm. 142), Auszug, S. 146. 153) Ebenda, S. 146-149. 154) Die Zählung bezieht sich auf die älteste Pagnierung der Ab- schrift B des sulzisch-hohenemsischen Urbars, welche sich am Seitenanfang rechts oben befindet. Diese Paginierung ist nicht identisch mit derjenigen in der Edition. 157
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.