Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

des Urbarii» Liechtenstein berechtigt sei, mit Schnur und Angel zu fischen.151 Eine Zusammenstellung über die Frondienste lei- tet Hauer mit den folgenden Worten ein: «Auszug aus dem diesherrschaftlichen Urbario. Über die von denen Unterthanen zu leisten habenden Frohn- dienste.»152 In einer linken schmalen Spalte werden darauf die einzelnen Seiten zitiert, auf die sich der rechts hinzugefügte Text bezieht.153 In seiner Auf- zählung übernimmt Hauer den Text über die Fron- dienste, welcher sich im sulzisch-hohenemsischen Urbar unter den Rubriken Fron, Mühlen, Weingär- ten und Güter befindet.154 Die Syntax wird, insbe- sondere zu Beginn, zum besseren Verständnis um- gestellt, und Quellentermini werden teilweise in Klammern erläutert.155 Die von Hauer angegebene Foliierung ist identisch mit derjenigen der Abschrift B des sulzisch-hohenemsischen Urbars. LANDVOGT JOSEF SCHUPPLERS LANDES- RESCHREIBUNG (1815) Weitere Hinweise zur Aufbewahrung der Urbare enthält die «Beschreibung des Fürstenthums Liech- tenstein», welche Landvogt Josef Schuppler 1815 zuhanden des Fürsten verfasste.156 Die Landesbe- schreibung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil beschreibt Schuppler die historisch-geografische Darstellung des Fürstentums Liechtenstein.157 Da- ran anschliessend werden die herrschaftlichen Gü- ter aufgezählt, bevor im dritten Teil die landesfürst- lichen und obrigkeitlichen Einkünfte und Ausgaben beschrieben werden.158 Die Randnotizen in Abschrift B belegen, dass sich Landvogt Schuppler intensiv mit dem sulzisch-ho- henemsischen Urbar auseinandergesetzt hat.159 In seiner Beschreibung übernahm er verschiedentlich ganze Textpassagen aus dem Urbar, so beispielswei- se die Angaben über den Öffnungsvertrag von 1505, die er mit den Worten einleitete: «Dieser Beitrag [200 fr] wurde auch wirklich bis zum Jahre 1615 be- zahlt, seit dem aber verweigert, ohngeachtet man ihn als wahres Landeserträgniss ansah, weil es in dem alten Urbario bezüglich auf diesen Gegenstand 
wörtlich heisst: ... »160 Zudem hält er unter den lan- desfürstlichen Einkünften fest: «Schlossöfnungsgeld [sie]: Hieran geht nichts mehr ein, doch wird in den Rentrechnungen unter dieser Rubrik zum Anden- ken berührt: Dass das Erzhaus Oestereich bis inclu- sive 1615 wegen den bei Balzers situirten Schloss Guttenberg in folge eines in der Registratur aufbe- wahrten Originalbriefes vom Kaiser Maximilian dem Schlosse ober Vaduz jährlich 200 fr zahlte».161 Immer wieder bezog sich Schuppler auch auf die Frondienste, die laut «Urbario» zu tätigen waren.162 Im dritten Teil beschreibt Schuppler die landesfürst- lichen und obrigkeitlichen Einkünfte und Ausgaben. Die einzelnen Einträge werden dabei wie folgt fest- gehalten: «Andreas Tanner und Konsorten von ei- ner Bünd samt Hofstattrecht Urb: F: 37 /: 81: et 82:/» mit einem Zins von 4 Viertel Spelzkorn.163 Mit der Abkürzung «Urb» verweist Schuppler auf das ihm vorliegende sulzisch-hohenemsische Urbar. Das Kürzel «F: 37» bezieht sich auf die Folionum- merierung der Abschrift B, die Zahlen «81: et 82:/» auf die Seitennummerierung der Abschrift C.164 Daraus wird klar, dass sich Schuppler in seiner Beschreibung sowohl auf die Abschrift B als auch auf die Abschrift C des sulzisch-hohenemsischen Urbars bezieht. Zusammenfassend lässt sich zur Aufbewahrung der Urbare festhalten: Der älteste Hinweis auf den Auf- enthaltsort einer Urbarabschrift steht im Zusam- menhang mit deren Erstellung. Wie Basil Hopp 1682 in der Einleitung erläutert, liess er Abschrift A anlässlich seiner Wahl zum Landammann erstellen. Die Abschrift befand sich in seinem Besitz und wur- de bei ihm zu Hause oder in der Amtsstube aufbe- wahrt. 1693 erfahren wir den Aufbewahrungsort von zwei weiteren Urbaren. Das Stockurbar des Grafen Kaspar von Hohenems befand sich zu die- sem Zeitpunkt in der Kanzlei in Hohenems, das va- duzische Original in Vaduz. Diese beiden Aufbewah- rungsorte werden auch indirekt im Kaufvertrag von 1712 genannt. Zudem wird im Kaufvertrag der Auf- bewahrungsort in Vaduz näher erläutert: Schriftstü- cke konnten sich sowohl in der Kanzlei wie auch im Archiv oder in den Amtshäusern befinden. Auf die 156
	        

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