Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

DIE URBARE DER GRAFSCHAFT VADUZ DORIS KLEE 104) Beispielsweise steht bei einem Lehen, das im brandisischen Urbar unter der Rubrik «Vermerkt die Hubgüter und andre lehen zu Vaducz» erscheint: «Hans Henni ab Blangken hat vor Abrecht Winzurli geben, nach sag ains zinsbriefs, der im krieg verlorn worden ist», daran anschliessend folgt das Lehensobjekt und der Zins (LUB 1/4, S. 12/262). Im sulzsisch-hohenemsischen Urbar wird vermerkt: «Albrecht Winzierlin zünst nach sag eines zünsbriefs, der im krieg verlohren worden, ab seiner egarten auf Planckhen.» Danach folgt der gleichgebliebene Zins und danach der aktualisierte Lehensträger: «Gibtjezt Christan Negelin auf Planckhen.» LUB 1/4, S. 87/418. 1051 Vgl. dazu auch Sablonier, Verschriftlichung (wie Anm. 4), S. 99-109. 106) Als Nachschlagewerk, beispielsweise um sich innerhalb kurzer Zeit einen Überblick über bestimmte Abgaben, Lehensträger oder Lehensobjekte in einer Flur zu verschaffen, waren aber beide Urbare ungeeignet. Ein alphabetisches Register, wie dies beispielsweise im 1664 erstellten Urbar der Pfarrkirche Schaan (PfA S Urb 1664-1760) vorhanden ist, hätte dies eher ermöglicht. 
Ansicht von Vaduz, entstan- den vor der Restaurierung des Schlosses, welche in den Jahren von 1904 bis 1914 erfolgte. 149
	        

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