Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

Fragment nicht erwähnt sind.26 Am oberen Rand wurde von anderer Hand ein übergrosses «N.D.» notiert und zu «N.C.» korrigiert. Auch diese aus dem Zusammenhang gerissenen Einträge sind im bran- disischen Urbar nicht vorhanden, obwohl im letzten Eintrag Personen erwähnt sind, welche auch im brandisischen Urbar erscheinen.27 Hingegen findet sich der erste Eintrag im sulzisch-hohenemsischen Urbar. Er erscheint dort in leicht geänderter Form unter der Rubrik «Wald».28 Dem Schreiber des sul- zisch-hohenemsischen Urbars stand demnach das gesamte dritte Fragment oder eine andere Vorlage mit dem entsprechenden ersten Eintrag zur Verfü- gung. Demnach wäre es möglich, dass dieser Ein- trag" in einem grösseren Kontext steht, in dem auch weitere Rubriken wie beispielsweise «Wald» er- wähnt sind, welche im heute vorliegenden brandis- ischen Urbar fehlen. Dem Zeichen «N.C.» entspre- chende Sonderzeichen finden sich auch im ersten Fragment mit «N.B.» und im brandisischen Urbar mit «N.D.».29 Würde es sich hierbei um Nota-Bene- Zeichen handeln, wären diese immer auf dieselbe Art als «N.B.» abgekürzt. Die alphabetische Reihung weist eher auf eine Nummerierung der einzelnen Passagen hin. Auffälligerweise fehlt der Vermerk «N.A.» im bestehenden urbarialen Schriftgut. Dies deutet auf heute fehlende Textteile hin. Die andere Schrift und die Nichtberücksichtigung der Ergän- zungen weisen hingegen darauf hin, dass diese re- daktionellen Hinweise erst nach Erstellung des sul- zisch-hohenemsischen Urbars erfolgt sind. Aufgrund dieser Bobachtungen ist festzuhalten: - Das erste Fragment diente als Vorlage für das brandisische Urbar. - Das zweite Fragment gehört zum Korpus des brandisischen Urbars. - Das dritte Fragment diente vermutlich als Vorla- ge für das zweite Fragment und somit auch als Vorlage für das brandisische Urbar. - Es existierte mindestens für einen Teil des bran- disischen Urbars ein Entwurf und eine Reinfas- sung. - Es existierte eine Vorlage, welche das Kürzel «N.A.» aufwies. 
DAS SULZISCH-HOHENEMSISCHE URBAR Vom sulzisch-hohenemsischen Urbar liegen drei Abschriften aus dem 17. und 18. Jahrhundert vor.30 Ein weiteres Urbar wurde nach der Edition der Ur- bare im liechtensteinischen Urkundenbuch in den 1960er-Jahren entdeckt.31 Allen Urbaren gemein- sam ist die zweispaltige Konzipierung: Die rechte Spalte enthält den Grundtext, die linke Spalte wurde für allfällige Nachträge leer gelassen. Dieses Kon- zept wurde zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt, indem die linke Spalte mit Randbemerkungen ange- reichert wurde. Eine Besonderheit der drei Ab- schriften besteht darin, dass der Grundtext der Ab- schriften nicht identisch ist. Die Abschriften können deshalb nicht von ein und demselben Original stam- men. ABSCHRIFT A (1682) Die älteste Abschrift, im Folgenden Abschrift A ge- nannt, gehört zu einem Konvolut, das sich Landam- mann Basil Hopp 1682 auf eigene Kosten als Hand- buch für seine Amtstätigkeit zusammenstellen liess.32 Ausser dem Urbar, welches am Schluss ein- gebunden ist, beinhaltet das Handbuch auch eine Abschrift des Landsbrauchs, welche eine Erb- und eine Gantordnung, eine Ordnung für das Malefiz- und Zeitgericht, eine Polizeiverordnung sowie eine Eidformel für die Geschworenen enthält.33 Der da- malige Landammann Basil Hopp vermerkte in der Einleitung zu seinem Amtsbuch: «Gegen wertiger Landtsbruch sambt bey gesetztem Sulzischen urba- rio ist mier, Basilio Hoppen, Anno 1682, da ich un- würdiger in dz landtammen Ambt erkisen worden bin, von Jhro hochgräflichen Eta. saluto tit. regie- renten Graff Ferdinandten durch herr Christoff An- gern in gnaden Communiert worden, welches ich auf mein köstig hab abschreiben undt in disem bunth einbinden lassen».34 Das Konvolut, welches von einem Einband zusammengehalten wird, ver- fügt weder über eine Paginierung, noch wurde die linke Spalte mit Nachträgen angereichert. Da Basil Hopp das von ihm in seinem Amtsbuch integrierte 138
	        

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