Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

FÜSTLICHER JUSTIZRAT GERARD BATLINER 1928 BIS 2008 PRIVATMANN AUF ZEIT Der Abgewählte widmete sich vermehrt seiner jun- gen Familie. Er hatte 1965 Christina Negele gehei- ratet. Die beiden Söhne Martin und Joachim schätz- ten die vermehrte Präsenz des Vaters daheim. Wenn auch fremd in der Heimat geworden, beob- achtete er fragend und mitdenkend die aktuelle liechtensteinische Politik, ohne seine Arbeit als An- walt in der Anwaltskanzlei zu vernachlässigen. Er suchte Wege, um seine Vorstellungen über Politik unter die Leute zu bringen und gründete mit Freun- den aus der Liechtensteinischen Akademischen Ge- sellschaft den Verlag dieser Vereinigung. Er wurde 1972 zum Verlagsleiter bestellt. Inzwischen sind die «Liechtenstein Politischen Schriften» zur unver- zichtbaren Quelle für wissenschaftliche Arbeiten über Liechtensteins Politik, Wirtschaft, Recht und Geschichte geworden. Ohne Berücksichtigung des Schrifttums aus diesem Verlag wird keine wissen- schaftliche neue Publikation über Liechtenstein zu den genannten Themen gedeihen. Von Gerard Batli- ner selbst sind wichtige Arbeiten im Verlag der Aka- demischen Gesellschaft erschienen. PARLAMENTARIER UND AUSSENPOLITIKER Die politisch mandatslose Zeit sollte nur vier Jahre dauern. Nach 1974 gehörte Gerard Batliner bis 1982 dem Landtag an; während der ersten Man- datsperiode präsidierte er das Parlament und 1978 bis 1982 amtete er als Vizepräsident. Aufgrund die- ser Konstellation begann eine Entwicklung der Liechtensteinischen Aussenpolitik, die bei aller Ver- schiedenheit der Regierungen sich durch eine be- achtliche Kontinuität in den Zielsetzungen auszeich- nete. Darin mag der Schlüssel zur erfolgreichen Aussenpolitik in den nachfolgenden Jahrzehnten hegen. Liechtenstein erreichte im Europarat den Aufstieg vom ad hoc Beobachter (ab 1971) zum Parla- mentarischen Beobachterstatus (1975) und schliess- lich zur Vollmitgliedschaft (1978). Als Leiter der liechtensteinischen Parlamentsdelegation beim Eu- roparat arbeitete Gerard Batliner intensiv in den 
verschiedenen Gremien mit, wozu ihm die Mitglied- schaft im Ständigen Ausschuss, im Politischen Aus- schluss und im Rechtsausschuss der Versammlung des Europarates reichlich Gelegenheit boten. In der Sessionsperiode 1981/82 amtete der Liechtenstei- ner als Vizepräsident der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates. Dann war er 1983 bis 1990 Mitglied der Europäischen Menschenrechts- kommission, eine Mitgliedschaft mit grossem Ein- fluss auf die Entwicklung der Menschenrechte. Von 1991 bis 2006 arbeitete Gerard Batliner in der Eu- ropäischen Kommission für die Demokratie (Vene- dig-Kommission) mit, welche ihm oft strapaziöse Reisen in Länder abforderte, die aus der kommunis- tischen Herrschaft entlassen worden waren. Schliess- lich sei festgehalten, dass der Verstorbene seit 1990 Schiedsrichter am Gerichtshof der OSZE war. Die Tätigkeit in den genannten Gremien und Kommissionen hinderte Gerard Batliner nicht da- ran, grundlegende Studien über spezifisch liechten- steinische politische, rechtliche und integrationspo- litische Themen unter Berücksichtigung der Ele- mente kleinstaatlicher Charakteristika zu verfassen. Und wie ein Echo auf Gerard Batliners rechtliche und politische Publikationen erschien zu seinem 65. Geburtstag 1993 eine umfangreiche Festgabe mit Beiträgen international bekannter Rechtsgelehrter, Historiker, Sozial- und Wirtschaftswissenschafter zum Grundthema «Kleinstaat und Menschenrech- te». Diese Festschrift wurde von Alois Riklin, Luzius Wildhaber und Herbert Wille herausgegeben. LIECHTENSTEIN-INSTITUT Die Gründung des Liechtenstein-Instituts 1986 dürfte eine der nachhaltigsten Vorkehrungen des Verstorbenen gewesen sein. Guido Meier, der der- zeitige Präsident des Institut-Vorstandes, erklärte am 28. November 2008 in einer Ansprache zum Ge- denken an den Verstorbenen: «Gerard Batliner ist der Initiator und geistige Vater des Liechtenstein-In- stituts. Er hat über lange Jahre als Forschungsbe- auftragter und als Vorsitzender des Wissenschaftli- chen Rates gedient und Entscheidendes zum Anse- 7
	        

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