Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2008) (107)

BESTÜNDE DIESE SCHULE NICHT, MÜSSTE SIE GESCHAFFEN WERDEN / MARTINA SOCHIN naus zur Ausbildung mittlerer Kader führen, welche für unsere Wirtschaft, für Industrie und Gewerbe wertvoll sind.»219 Pro Schüler am Liechtensteini- schen Gymnasium sollten in Zukunft 650 Franken jährlich übernommen werden. Der Betrag für die Wirtschaftsmittelschule, die dem Gymnasium ange- gliedert war, und für das Institut St. Elisabeth belief sich auf 600 Franken.220 Diese Summen lagen weit unter dem finanziellen Aufwand des Staats für die öffentlichen Realschulen des Landes. An der Real- schule Vaduz betrug 1966 der Betrag pro Schüler 1834.55 Franken, das Gebäude und den Gebäude- unterhalt nicht mit eingerechnet. An der Realschule Eschen belief sich die Summe auf 1600.15 Fran- ken.221 Von den Landtagsabgeordneten war ange- sichts einer solch preiswerten Möglichkeit der Er- 213) LTP vom 20. Oktober 1966, S. 221. 214) Ernst Nigg (* 21. Februar 1920, t 20. Dezember 2001). Studium der Theologie in Chur, Priesterweihe im Juli 1942. Anschliessend Stu- dium der Naturwissenschaften in Freiburg (CH). 1958-1970 Landos- schulkommissär. Zu Ernst Nigg vgl. Franz Näscher. Nigg Ernst. In: His- torisches Lexikon für das Fürstentum Liechtenstein, erscheint 2009. 215) LLA, RF 296/067, Landesschulrat Oswald Hasler an das Schulkommissariat, 3. September 1966. 216) Das Lyzeum Gutenberg wurde nicht in gleicher Weise als unter- stützungswert angesehen, da von staatlicher Seite in das Collegium Marianum - nun neu Liechtensteinisches Gymnasium - investiert und es zum Gymnasium Liechtensteins erklärt worden war. Deshalb wollte die Regierung nicht auch noch private Gymnasien in Liechtenstein un- terstützen. Liechtensteiner Schüler des Lyzeums Gutenberg erhielten jedoch nach wie vor Stipendien. Siehe dazu LLA, LTP vom 30. April 1969, S. 70-73. 217) LLA, V 102/1055/7, Schulkommissariat an Liechtensteinisches Gymnasium und Institut St. Elisabeth, 30. Dezember 1968. 218) Diejenigen Mädchen, die von der Regierung ein Stipendium für den Besuch der Höheren Töchterschule erhielten, konnten mit einem jährlichen Betrag von etwa 450 Franken rechnen, was gut die Hälfte der Jahreskosten ausmachte. Siehe dazu: LLA, V 115/04813, Stipen- dienverfügung, 19. Juni 1967. 219) LTA vom 10. April 1969, S. 1-2. Die Schulgeldbefreitmg für aus- ländische Schüler an diesen beiden Schulen erfolgte 1975. Siehe dazu: LLA, RF 267/661, Regierung an Schulamt, 6. November 1975. 220) Die 600 Franken entsprachen dem Schulgeld (ohne zusätzliche Ausgaben für Schulmaterial etc.), das die Schwestern am Institut St. Elisabeth von den Eltern verlangten. Siehe dazu: LLA, RF 267/661, Institut St. Elisabeth an Landesschulrat, 8. Januar 1969. 
Priester, Ministranten, Or- densschwestern und Schü- lerinnen im Jahr 1957 an der Feier zur Einweihung des neuen Schulgebäudes im Institut St. Elisabeth in Schaan. 221) Siehe LTA vom 10. April 1969, S. 4. 55
	        

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